Handschriftliches Testament!

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Himmelskoerper

#1

17.02.2014, 13:45

Hallo!

Der Sohn eines Erblassers hat uns die Tage ein handschriftliches Testaments seines Vaters eingereicht. Was muss ich jetzt damit machen?

Zumal wir ja nicht wissen, ob der Erblasser das selber geschrieben hat.
Der Sohn hat das eingereicht und gesagt, sein Vater hätte das geschrieben und er solle das hier abgeben.

Kann/muss ich das jetzt beim Nachlassgericht einreichen, also so behandeln, als wenn der Erblasser uns das persönlich gebracht hat oder was ist zu beachten?

Kennt jemand genaue Fundstellen, Vorschriften???

:thx
Jupp03/11

#2

17.02.2014, 13:46

Ist der Erblasser verstorben?
Himmelskoerper

#3

17.02.2014, 13:49

Hallo.

Nein der lebt noch.
Das ist das, worüber ich falle :(
Jupp03/11

#4

17.02.2014, 14:13

Der Erblasser müßte zu euch kommen und den Auftrag erteilen, dass dieses Testament beim Nachlassgericht hinterlegt wird.
Kannste dann wie folgt formulieren:

Hinterlegung eines privatschriftlichen Testamentes des Herrn ______________________ wohnhaft: __________


Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend überreiche ich privatschriftliches Testament des Herrn ______________ . Dieser bittet darum, dieses Testament in amtliche Verwahrung zu nehmen.
Bzgl. der Personalien des Erblassers verweise ich auf das in der Anlage ebenfalls beigefügte Vermerkblatt.

Der Hinterlegungsschein sowie die Gerichtskostenrechnung sollen Herrn __________ unmittelbar übersandt werden.


Mit freundlichen Grüßen



- N o t a r -
Himmelskoerper

#5

18.02.2014, 10:04

Hallo Danke für die Antwort!

Verstehe ich aber richtig, oder??? Der Erblasser MUSS das Testament hier persönlich abgegeben und dann kann ich wie oben verfahren, oder???

Und da jetzt nur der Sohn das abgegeben hat, der Erblasser aber noch lebt und ich ja nicht weiß, ob der ERblasser das wirklich geschrieben hat, muss ich jetzt nichts machen????

Hast Du da irgendwie ne Vorschrift oder einen Auszug aus einem Buch oder so???

DANKE!
Tina1705
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Registriert: 02.04.2014, 10:44
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#6

25.04.2014, 11:40

Du kannst doch nicht einfach NICHTS machen :shock:

Ich würde dem Erblasser Bescheid sagen (telefonisch oder schriftlich), daß er vor dem Notar sagen muß, er habe das Testament eigenhändig geschrieben.

Die Leute gehen doch davon aus, daß das Testament jetzt hinterlegt wird. Machst Du aber nichts, kommt doch keiner mehr an das Testa ran.

LG Tina
Himmelskoerper

#7

26.04.2014, 17:34

Hi.

Ich hab ja nicht einfach NICHTS gemacht.... :oops:

Hab mich mit dem Sohn und dem Erblasser kurzgeschlossen.
Der Erblasser ist erschienen und hat uns gegenüber bestätigt, daß das sein Testament ist.
Also im Einzelnen habe ich das Testament "zurückgegeben" und der Erblasser hat es bei uns wieder PERSÖNLICH eingereicht und dann hab ich es zum AG geschickt.
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