Wer erbt nun!?

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Smile
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#1

06.11.2013, 09:01

Hallo ihr Lieben,

folgender Fall:

Ein geschiedenens Ehepaar hat zwei gemeinsame Kinder. Nennen wir sie Anton und Beton:) Die geschiedene Ehefrau hat noch einen weiteren Sohn, Ceton. Der gescheidene Ehemann hat nur die beiden Söhne Anton und Beton.Beton verstirbt. Es erben die Eltern zu je 1/2. Der Vater schlägt aus! Sein Erbteil fällt auf seinen verbliebenen Sohn Anton.

Anton schlägt ebenfalls aus.

Wer erbt nun!?

Ich gebe zu bedenken, dass die Eltern vom gescheidenen Ehemann noch leben. Sie sind somit die Großeltern von Beton.

Bitte helft mir...
nico86
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#2

06.11.2013, 09:46

Die gesetzliche Erbfolge teilt die Erben in 5 Ordnungen ein.
1. Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers
2. Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge
3. Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge
4. Ordnung: Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge
5. Ordnung: entfernte Voreltern des Erblassers und deren Abkömmlinge

Dies auf deinen Fall übertragen, erbt den Teil des Vaters, der ja das Erbe ausgeschlagen hat (Beton selbst hat ja wohl keine Kinder, denn du schreibst, seine Eltern erben) die Abkömmlinge des Vaters, somit Anton, hast du ja auch geschrieben.

(Ceton bleibt unberücksichtigt, da dieser ja nicht der Sohn des Vaters ist.)

Da Anton ebenfalls ausschlägt, erbt, da jemand, der ein Erbe ausschlägt rechtlich so gestellt wird, als wäre er nie Erbe geworden, somit der andere Elternteil, somit die Mutter alles, meiner Meinung nach.
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
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und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
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#3

06.11.2013, 09:58

Bild :thx :thx :thx
nico86
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#4

06.11.2013, 10:34

Allgemeiner Fehler? Habe ich mich mit meiner Antwort verrannt? :oops:

Es könnte bei deiner Fallkonstellation angenommen werden, dass, da Anton sein Erbe auch ausschlägt, somit die Erben der dritten Ordnung nun dran wären, also Großeltern und deren Abkömmlinge.

Ich verstehe es allerdings so, dass, da der Abkömmling des Vaters ebenfalls ausschlägt, somit an seine Stelle der andere Erbe der zweiten Ordnung (also die Mutter) tritt, da vorhandene Erben der zweiten Ordnung systematisch immer vor den Erben der dritten Ordnung stehen. Würde die Mutter ihr Erbe auch ausschlagen, dann fiele der Erbteil auf die Erben der dritten Ordnung usw..
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Manfred Fisch
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#5

18.11.2013, 14:52

Auch wenn's ein älterer Post ist (eigentlich mehr aus Spaß an der Freude :mrgreen: ):

Nach § 1953 Abs. 2 BGB wird der Ausschlagende wie ein "vorverstorbener" Erbe behandelt.

Beton wird gesetzlich beerbt von seinen Eltern zu je 1/2 Anteil.

Vater schlägt aus. Wäre der Vater vorverstorben, so wäre er nach seinem Erben 1. Ordnung (Anton) beerbt worden.

Anton schlägt ebenfalls aus. Wäre Anton vorverstorben, würde er von Vater (der ja aber durch seine Erbausschlagung vorverstorben ist) und Mutter (Erben 1. Ordnung schließe ich aus, da nicht angegeben) beerbt.

Also gehen 1/2 "seines" (bzw. 1/4 des absoluten) Erbteils auf die Mutter, der "Rest" bliebe also in der Linie des Vaters. Da dieser bereits ausgeschlagen hat, ginge "sein" Erbteil auf seine Eltern, also die Großeltern des Beton, über, und zwar wiederum zu je 1/2 (also je 1/8 des absoluten Erbteils).

Viele Grüße
Manfred
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
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