Übergabevertrag=Auseinandersetzung bei Erbengemeinschaft?

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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sippi72

#1

30.09.2013, 09:35

Hallo, trotz Suche leider nichts zu meiner Frage gefunden, vielleicht auch wieder nur falsch gesucht.
Hier ist hängen im Schacht....
Soll einen Übergabevertrag vorbereiten.
ÜG = 1/2 Anteil Eigentümer und mit seiner Tochter zu 1/2 Anteil Eigentümer in Erbengemeinschaft.
ÜN = Tochter, welche ja wie oben zu 1/2 Anteil in Erbengemeinschaft mit Eigentümerin ist.

Kann ich das besser Auseinandersetzungsvertrag nennen wegen der Erbengemeinschaft? Oder wird generell bei einer Übertragung von Erbanteilen aus Erbengemeinschaften von einem Auseinandersetzungsvertrag gesprochen und nicht von einem Übergabevertrag, wenn die Vertragsbeteiligten ÜG und ÜB an der Erbengemeinschaft beteiligt sind?

:thx im voraus,
LG Steffi
Notariatsmann
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#2

30.09.2013, 16:40

Übergeben kann man ja alles Mögliche und aus allen möglichen Gründen, der Begriff Übergabevertrag ist daher allgemeiner, als (Erb-)Auseinandersetzungsvertrag. Wenn die Tochter alleinige Eigentümerin wird, könnte man die Begriffe auch kombinieren, da ja nur 1/2 der Erbauseinandersetzung unterliegt, also im Ergebnis: Erbauseinandersetzungs- und Übergabevertrag.
Jupp03/11

#3

30.09.2013, 18:52

Wie das Kind zu nennen ist, kann man sagen, wenn man weiß, ob noch weiteres Vermögen der Erbengemeinschaft vorhanden ist, welches ebenfalls Berücksichtigung in dem Vertrag findet.
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