Verkauf durch Testamentsvollstrecker
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Ich habe den Verkauf eines Grundstückes durch einen TV durchzuführen. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich dem Nachlassgericht eine Kopie des Vertrages zur Kenntnisnahme übersenden muss oder ob von dort sogar irgendeine Genehmigung benötigt wird!? Ist auch die Erbschaftsteuerstelle zu benachrichtigen?
- Jana47
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Hallo Küken79,
meiner Meinung nach wird ein entgeltlicher Standardverkauf durch den Testamentsvollstrecker genauso abgewickelt wie jeder andere Kaufvertrag auch. Das Nachlassgericht und die Erbschaftsteuerstelle müssen meiner Ansicht nach in diesem Fall nicht beteiligt oder unterrichtet werden.
Gruß Jana
meiner Meinung nach wird ein entgeltlicher Standardverkauf durch den Testamentsvollstrecker genauso abgewickelt wie jeder andere Kaufvertrag auch. Das Nachlassgericht und die Erbschaftsteuerstelle müssen meiner Ansicht nach in diesem Fall nicht beteiligt oder unterrichtet werden.
Gruß Jana