Vermächtniserfüllung durch Testamentsvollstrecker

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Rose18
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#1

08.08.2013, 17:43

Hallo,

würde gerne eure Meinung hören.

Ich muss einen Vermächtniserfüllungsvertrag vorbereiten, im Testament hat die Erblasserin
Testamentsvollstreckung angeordnet und ein Vermächtnis ausgesetzt, in dem sie eine Eigentumswohnung als Vorausvermächtniss ihrer Tochter zukommen läßt. Die Vermächtnisnehmerin möchte, dass die Eigentumswohnung direkt auf sie und ihren Ehemann zu je 1/2 Anteil eingetragen wird. Meine Kollegin meint, dass dies möglich ist, so würde man auch Kosten sparen. M.E. ist dies nicht möglich, ich würde zunächst im Wege der Vermächtniserfüllung die Übertragung der Wohnung auf die Tochter als Vermächtnisnehmerin durch den Testamentsvollstrecker erklären und dann in Teil II
eine Übertragung eines 1/2 Anteils von der Vermächtnisnehmerin auf ihren Ehemann erklären.

Schon mal vielen Dank.


VLG Rose
Jupp03/11

#2

08.08.2013, 19:24

Teile deine Meinung, zumal der TV dazu gar nicht berechtigt ist. Schließlich hat er den Willen der Erblasserin zu erfüllen.
Notariatsmann
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#3

08.08.2013, 20:47

Meines Wissens kann der TV im Einvernehmen mit dem/den Erben auch abweichend von dem Erblasserwillen verfahren. Der Vermächtnisnehmerin (und wohl auch Erbin) das Alleineigentum aufzuzwängen, nur damit sie dann selbst weiterverfügt, erscheint mir wenig sinnvoll. Da der Vermächtnisanspruch aber auch abtretbar ist, mag die Vermächtnisnehmerin ggf. ihren Anspruch sonst zu 1/2 an den Ehemann abtreten, damit direkt an ihn erfüllt werden kann.
Jupp03/11

#4

08.08.2013, 20:56

Wobei wir dann bei den Problem wären, nämlich den Kosten.
Rose18
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#5

08.08.2013, 22:14

Also zunächst Abtretung der Vermächtnisnehmerin des 1/2 Anteils auf ihren Ehemann dann Vermächtniserfüllungsvertrag mit Erklärung des Testamentsvollstreckers, wonach Vermächt-
nisnehmerin und ihr Ehemann jeweils zu 1/2 Anteil eingetragen werden. ME für Abtretung
10/10 nach 36 I und dann für Erfüllungsvertrag 20/10. Sollte doch Erfüllungsvertrag und
anschließend Übertragung beurkundet werden, würden für die Übertragung zusätzliche 20/10
(natürlich Wert des Übertrages zum Wert des Erfüllungsvertrages addiert) entstehen.
Die Übertragung hätte nur den Vorteil, dass die Vermächtnisnehmer teilweise abgesichert
werden könnte z.B. zumindest durch Rückauflassungsvormerkung. Seht Ihr es auch so.

Schon mal vielen lieben Dank und einen schönen Abend, Rose.
Notariatsmann
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#6

09.08.2013, 11:35

Abtretung ist von der Rechtsnatur her Vertrag, von daher auch zweiseitiges Geschäft. Ich würde nur einen Übertragungsvertrag zw. TV und den Eheleuten machen und dort in einer Präambel ausführen, dass die Frau den Vermächtnisanspruch hat, aber die Übertragung je zu 1/2 wünscht. An der Stelle könnte man dann zusätzlich aufführen, dass der Vermächtnisanspruch insoweit von ihr auf ihn abgetreten wird, wenn man meint die Abtretung unbedingt zu brauchen. Dürfte durch die Wertkumulation jedenfalls immer noch deutlich günstiger als 2 Verträge sein, insbes. unter Berücksichtigung auch der Gerichtskosten.
Jupp03/11

#7

09.08.2013, 12:12

Die Themenstarterin sei darauf hingewiesen, dass es zur Erfüllung des Vermächtnisses keines Vertrages bedarf. Es wird lediglich die Auflassung erklärt mit der sich daraus ergebenden Kostenfolge.
Rose18
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#8

10.08.2013, 21:11

Jupp, danke für den Hinweis. Aber die Erben und dessen Ehepartner regeln noch weitere Dinge und möchten, dass alles in einen Vertrag kommt (unabhängig von den Kosten), es sind 6 Personen beteiligt und es gab schon viele lange Besprechungen, u.a. muss die wichtige Frage geklärt werden, wer lebenslang den Pool reinigt!!!!!!!!

Vielen Dank für die Hilfe an Alle und ein schönes Wocheende, Rose.
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