Löschungsfähige Quittung durch einen Erben

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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rebru82
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#1

02.08.2013, 16:38

Da die SuFu mir nicht geholfen hat, frag ich mal direkt.

Hat jemand Erfahrung damit, ob es möglich ist, eine löschungsfähige Quittung wegen einer Sicherungshypothek nur durch einen Erben wirksam unterzeichnen zu lassen? Der Gläubiger ist verstorben und beerbt worden von a, b und c.

a ist derzeit ist Deutschland, b und c sind irgendwo anders auf der Welt versträut. Die zu suchen und eine Löschungsbewilligung zu erhalten, ist sehr mühsam. Die Idee ist jetzt, dass nur der eine Erbe die Löschungsfähige Quittung unterzeichnet und die Hypothek sodann zur Eigentümergrundschuld wird, damit der Eigentümer selbst die Löschung bewilligen kann.

Hat da jemand Erfahrung, ob das möglich ist? Hab leider keine passende Kommentierung zu diesem Fall gefunden.

LG rebru82
[hr]

Liebe Grüße

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Jupp03/11

#2

02.08.2013, 19:04

wohl nicht, § 2040 BGB, bei meinem alten Schinken u. a. Rd. 4
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rebru82
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#3

04.09.2013, 16:38

:thx
werde dann mal die frohe Kunde geben
[hr]

Liebe Grüße

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