Aufhebung Erbvertrag - Meldung ZTR

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
Antworten
UlliNot
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 25.08.2011, 12:42
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#1

12.07.2013, 13:13

Hallo Ihr Lieben,

bin etwas ins Schleudern geraten: Wir haben die Aufhebung eines Erbvertrages beurkundet. Der ursprüngliche Erbvertrag wurde im August 2007 beurkundet und an das NLG gegeben. Erblasser war der Vater, mitgewirkt haben seine vier Kinder sowie seine damalige Schwiegertochter (Verzichte auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche).

Durch Scheidung fällt die damalige Schwiegertochter weg. Alle Beteiligten (auch die ehem. Schwiegertochter) haben die Aufhebung des Erbvertrages beurkundet.

Wie gehe ich jetzt - bezogen auf das ZTR - damit um? :(

Meldung als "Sonstige Urkunde"? Dann müsste ich ja von allen Beteiligten (also nicht nur von dem Erblasser) Geburtsort und Geburtenregister angeben. Oder bin ich jetzt auf der falschen Schiene?
Samson

#2

12.07.2013, 16:25

Hi UlliNot,

Wer hat den mit wem einen Erbvertrag geschlossen? Nur die musst du auch angeben. Die Anmeldung von Pflichtteilsverzichten ist nach meiner Kenntnis doch nicht erforderlich oder macht ihr das anders?

LG Kerstin
Jupp03/11

#3

12.07.2013, 16:46

Ein Pflichtteilsverzichtsvertrag ist gar nicht zu melden, wenn sich am Erbrecht nichts ändert.
Bielefelder
Forenfachkraft
Beiträge: 174
Registriert: 10.03.2013, 17:33
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Bielefeld

#4

14.07.2013, 15:43

1. Meldung nur für den Vater, wenn dieser als einziger Verfügungen von Todes wegen abgegeben hatte. Die vertragsmäßige Annahme durch Dritte ist ZTR-seitig irrelevant.

2. Art der Meldung = sonstige Urkunde, wenn Aufhebung nach 2290 BGB. Art der Meldung = Erbvertrag, wenn Aufhebung durch "Aufhebungserbvertrag".
Bielefelder Fachlehrgänge für Fachanwälte und Notare: http://www.bielefelder-fachlehrgaenge.de/
Notarkostenforum zum GNotKG: http://www.gnotkg-online.de
Antworten