Abänderung eines gemeinsch. Testamentes

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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AnjaZ
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#1

14.06.2013, 09:20

Hallo zusammen,

wir haben eine Abänderung eines gemeinschaftlichen Testamentes beurkundet. Nun brauche ich Hilfe bei der Wertberechnung. Als Gebühr würde ich § 46 KostO und nicht § 42 KostO ansetzen.

Zum einen wurde der Testamentsvollstrecker geändert (im ursprünglichen Testament hat sich der beurkundende Notar selbst zum Testamentsvollstrecker eingesetzt :? ). Hier meine ich, dass ich einen Wert von € 3.000,00 nach § 30 KostO nehmen muss.

Die Erbeinsetzung wurde grundsätzlich nicht geändert. Für die Erbeinsetzung für den zweiten Todesfall wurde im alten Testament bestimmt, dass das gemeinschaftliche Kind XXX als Erbe eingesetzt wird. Da jedoch nicht klar ist, ob das junge Paar ggf. noch weitere Kinder bekommt, wurde in der Änderung nun aufgenommen, dass alle gemeinschaftlichen Kinder zu gleichen Teilen als Erbe eingesetzt werden.

Ferner wurde ein weitere Vermächtnis aufgenommen, nachdem bei Wiederheirat des Überlebenden der Erstversterbende jedem der gemeinsamen Kinder einen Geldbetrag in Höhe seines gesetzlichen Erbteils, gerechnet aus dem Wert des Nachlasses des Erstversterbenden, nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erbfalls.

Schließlich wurde die Wahl des Vormunds dahingehend geändert, dass die Wahl für alle gemeinschaftlichen Kinder gelten soll.

Das Reinvermögen beträgt € 300.000,00.

Welche Werte muss ich ansetzen?
Gruß Anja
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Jupp03/11

#2

14.06.2013, 09:25

wurde das 1. Testament auch von euch beurkundet?
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AnjaZ
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#3

14.06.2013, 09:26

Nein
Gruß Anja
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#4

14.06.2013, 09:28

:mrgreen:

Ich würde den vollen Wert ansetzen, da die Änderungen gravierend sind.
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AnjaZ
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#5

14.06.2013, 10:00

Den vollen Wert...das hätte ich jetzt nicht angenommen. Oh je, da werden sich die Mandanten über die Rechnung freuen :pfeif

Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Gruß Anja
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#6

14.06.2013, 10:07

können ja zum 1. Notar gehen und sich Kosten anteilig erstatten lassen.
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#7

14.06.2013, 21:46

Ja, das haben wir hier auch schon gedacht.
Gruß Anja
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