Nießbrauchsverzicht = § 8 ErbStDV ?

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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ReNoSternchen123
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#1

03.03.2013, 20:32

Hallo Leute,
ich habe mal folgende Frage:
Sachverhalt: Eine Nießbrauchsberechtigte hat bei uns eine Löschungsbewilligung zum Löschen ihres Rechts unterschrieben.
Muss ich hier einen Antrag gem. § 8 ErbStDV - Schenkungsteuer - an das Finanzamt schicken??
Ich hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen...
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Viele Grüße
ReNoSternchen123
Bielefelder
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#2

12.03.2013, 22:18

Der Verzicht auf das Nießbrauchsrecht kann ohne Weiteres eine anzeigepflichtige Schenkung sein.

Nach § 8 Abs. 3 kann die Mitteilung unterbleiben, wenn Gegenstand der Schenkung nur Vermögen im reinen Wert von höchstens 20 000 Euro ist.
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