Erbausschlagung - Gerichtszuständigkeit Wohnsitz Frankreich?

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Hanna_73
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#1

02.08.2012, 15:03

Huhu ihr lieben,

sagt mal, wir haben Mandanten, die haben Post aus Frankreich bekommen, wo ein Onkel verstorben ist.

Wäre für eine Erbausschlagung dann das Amtsgericht Schöneberg zuständig, sofern in Deutschland keine Nachlassgegenstände vorhanden sind?

Wenn der Erblasser aber doch Nachlassgegenstände in Deutschland hätte, wäre dann das AG zuständig, in dessen Bezirk sich diese befinden?

Liege ich da richtig ??

Edit: Ach ja, der Erblasser ist ja schon mehrere Jahre tot - nur mal am Rande. Mir zweifelt es, ob nach deutschem Recht überhaupt noch eine Ausschlagung möglich ist. ?!?

LG Hanna
naduh

#2

03.08.2012, 08:43

Zu deinem Edit: Die Ausschlagungsfrist beginnt erst ab Kenntnis des Anfalls der Erbschaft, nicht ab dem Zeitpunkt des Todes.
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Hanna_73
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#3

03.08.2012, 09:21

ja das ist mir schon klar, dass die frist zur ausschlagung erst ab kenntnis des ablebens beginnt, nur die mandanten wissen wohl auch schon so ca. 2 jahre dass der onkel tot ist.. tztz.. irgendwer hat dann mal weiter gegraben und dann kam das besagte schreiben aus frankreich..

hat sich hier aber erledigt, mein chef hat sie mal zum anderen notar geschickt in eine grössere kanzlei mit spezialisierung auf ausland... nuja..

thx trotzdem :)
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