Bei Erbscheinsantrag Finanzamt unterrichten?

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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BeaBunny
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#1

30.07.2012, 08:55

Guten Morgen, guten Morgen...Ihr Lieben!

Wir haben einen Erbschein (Teilerbschein) beantragt...so jetzt habe ich auch ein Schreiben an die Erbschaftssteuerstelle des FA fertig gemacht und mein Chef meinte...ich sollte nochmal prüfen, ob wir das überhaupt machen müssen, also das FA unterrichten? Weiß jemand wo ich das nachlesen könnte?!

Ich habe hier in unserem Formularbuch von Kersten Bühling nachgelesen, aber darin stehen nur Unterlagen, die ich dem Nachlassgericht übersenden muss - nichts jedoch vom Finanzamt.

Hilfe!!! UND Danke!!!!


Bea
Jupp03/11

#2

30.07.2012, 09:02

An das Finanzamt -Erbschaftsteuerstelle- wird derartiges nicht versandt.
naduh

#3

30.07.2012, 09:04

Mir ist nicht bekannt, dass man bei Erbscheinsanträgen das FA benachrichtigen muss. Ich kann dir aber nicht sagen, wo du das nachlesen kannst.
Revisor
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#4

30.07.2012, 11:32

Im Hinblick darauf, dass das Nachlassgericht das Finanzamt von der Erteilung eines Erbscheins unterrichten muss (vgl. Abschnitt XVII Nr. 2 Abs. 1 Ziff. 2 MiZi; http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... 212002.htm wird mE eine Mitteilungspflicht des Notars nicht bestehen.
minime
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#5

03.08.2012, 11:53

@Revisor
dito.
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