Hallo zusammen.
Bei uns wurde ein Erbverzicht beurkundet.
Tochter verzichtet für sich und ihre Rechtsnachfolger auf jedwede Erbansprüche einschließlich Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche nach der Mutter.
Wen muss ich im Testamentsregister erfassen?
Chef meint, nur die Tochter muss erfasst werden.
Bin mir da aber nicht sicher, ich würde beide erfassen.
Danke schonmal im Voraus.
Erbverzicht - Erfassung im Testamentsregister
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Da ja der Erbverzicht beim Tod des Erblassers, also der Mutter, bekannt sein muss, wäre es ratsam, auch die Mutter zu erfassen. Bei ihr findet ja die Änderung der Erbfolge statt.
LG
LG
...nicht alles, was hinkt, ist auch ein Vergleich...