Erbscheinsantrag trotz notariellem Testament???

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Anke81
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#1

13.06.2012, 10:21

Hallo!

Folgende Problematik, wo ich einmal Denkhilfe von Euch benötige:

Gemeinschaftliches notarielles Testament. Gegenseitige Erbeinsetzung, dann zwei Söhne (Sohn 1: 3/5, Sohn 2: 2/5 mit TV), bei vorversterben deren Abkömmlinge, bzw. bei Kinderlosigkeit Anwachsung des Erbteils an die verbleibenden Erben.

Beide Erblasser sind jetzt verstorben.

Sohn 1 ist vorverstorben, Anwachsung des Erbteils an seine drei Kinder.
Sohn 2 ist kinderlos, schlägt die Erbschaft aber aus und verlangt den Pflichtteil. Anwachsung des Erbteils an Sohn 1 bzw. dessen Kinder.

Wie wird hier jetzt der Erbnachweis geführt? Notarielles Testament bedarf ja eigentlich nur der Eröffnung gilt dann als Erbnachweis.
Nun ist aber ein Erbe vorverstorben, seine Kinder, die jetzt Erben sind, sind im Testament ausdrücklich genannt.
Der andere Erbe schlägt aus.

Benötigt man jetzt doch trotz notariellem Testament wieder einen Erbschein? Oder gibt es da andere Lösungswege???

Vielen Dank schon mal!
Anke
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#2

13.06.2012, 13:57

ob man einen erbschein benötigt, kommt vor allem darauf an, was an erbmasse da ist und welchen stellen man sich gegenüber legitimieren können muss. für grundstücke existiert die regelung in § 35 I GBO, bei banken, versicherungen etc. wird es auf die akzeptanz der nachweisunterlagen ankommen. sonstige bewegliche habe kann man ja auch so zuteilen.
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#3

13.06.2012, 14:13

Danke für die Antwort!

Los gelöst von der Frage, ob Immobilien vorhanden sind oder nicht: Kann ich aufgrund des eröffneten notariellen Testaments und weiterer öffentlicher Urkunden (Sterbeurkunde des einen und Erbausschlagungserklärung des anderen Erben) den Erbnachweis fortführen, wenn die Kinder des Sohn 1 ebenfalls ausdrücklich im Testament benannt sind?

VG Anke
Jupp03/11

#4

13.06.2012, 14:23

zunächst einmal müßte man wissen, was genau im Testament steht, z. B. was formuliert ist bzgl. des Vorversterbens eines Sohnes.
Anke81
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#5

13.06.2012, 14:56

Anke81 hat geschrieben: Gemeinschaftliches notarielles Testament. Gegenseitige Erbeinsetzung, dann zwei Söhne (Sohn 1: 3/5, Sohn 2: 2/5 mit TV), bei vorversterben deren Abkömmlinge, bzw. bei Kinderlosigkeit Anwachsung des Erbteils an die verbleibenden Erben.
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#6

13.06.2012, 15:37

Dazu kommt noch, dass die Kinder von Sohn 1 auch bereits einen Erbschein nach diesem haben, die Lücke des Erbnachweises wäre also auf jeden Fall gefüllt.

Aber die Erbausschlagung? Ich glaube das geht nicht. Das Original der Ausschlagung geht zum Gericht. Eine beglaubigte Fotokopie hiervon reicht auch nicht aus um zu beweisen, dass wirklich ausgeschlagen wurde. Dafür würde man einen Nachweis benötigen, dass die Ausschlagung zugegangen ist.

Dann müsste man ja auch noch darlegen, dass Sohn 2 auch wirklich keine Kinder hatte. Wie soll das gehen? Doch nur mit eidesstattlicher Versicherung - also Erbschein.

Habe mir die Frage also selbst beantwortet. Aber trotzdem vielen Dank fürs mitlesen/denken!
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