Erbausschlagung gefährdet?

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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myrkky
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#1

12.06.2012, 10:30

Hallo Ihr lieben ReNo's und ReFa's :wink1

Mein Chef ist noch ganze zwei Wochen im Urlaub und nun kam hier eine Frage eines Mandanten an, die ich weder beantworten kann, noch kann die Antwort zwei Wochen warten... Also: hier die Frage:

Wir vertreten den Sohn des Erblassers. Die Bank des Erblassers willigt ein, die Bestattungskosten des Erblassers teilweise zu tragen (gem. Kontodeckung), wünscht nun zur Überweisung des Betrages auf das Konto des Bestattungsinstituts (Rechnung liegt der Bank vor) einen von unserem Mandanten unterschriebenen Zahlungsauftrag im Original auf dem Postweg.

Mit dem Mandanten ist besprochen, das Erbe wohl auszuschlagen.
Besteht die Gefahr, dass unser Mandant mit diesem Zahlungsauftrag das Erbe konkludent antritt? :?

Wenn mir irgendjemand helfen könnte, würde ich mich riesig freuen. :D
Ich hab nämlich echt keine Ahnung davon :pfeif
* Wer keinen Schatten hat, steht auch nicht in der Sonne! *
:zunge
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#2

12.06.2012, 14:17

das handeln bedarf der auslegung, es kann als annahmehandeln oder als bloße fürsorgemaßnahme, die keine annahme darstellt, zu sehen sein. da die abgrenzung im einzelfall schwierig sein kann, ist auf seiten des ausschlagewilligen vorsicht geboten.
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myrkky
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#3

12.06.2012, 14:44

Auf Deutsch heißt das also soviel wie: Irgendwie den Chef erreichen und mit dem Rücksprache halten :?
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:zunge
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