Erbschein bei zwei Staatsangehörigkeiten
Verfasst: 23.05.2012, 15:30
Hallo ihr Lieben,
zum Sachverhalt:
Herr X hat die deutsche und österreichische Staatsangehörigkeit. Er ist Anfang dieses Jahres verstorben. Er hat seit ca. 30 Jahren in Deutschland gelebt und auch in Deutschland geheiratet. Er wird nun von seiner Ehefrau und seinen zwei Kindern beerbt.
Er hinterlässt unbewegliches Vermögen (mehrere Wohnungen + Grundstücke) und bewegliches Vermögen (Bankkonten) in Deutschland. In Österreich hat er nur bewegliches Vermögen (ein Bankkonto).
Jetzt die Frage zum Erbschein!
Kann der Erbschein in Deutschland beantragt werden? Gilt dieser dann auch für das Vermögen in Österreich oder ist er auf das in Deutschland befindliche Vermögen "beschränkt"? Oder müssen evtl. zwei Erbscheine beantragt werden (einer für das Vermögen in Deutschland und einer für das Vermögen in Österreich)? Kann man einen Erbschein "beschränken"?
Fragen über Fragen....
Hat jemand von euch einen Rat?
zum Sachverhalt:
Herr X hat die deutsche und österreichische Staatsangehörigkeit. Er ist Anfang dieses Jahres verstorben. Er hat seit ca. 30 Jahren in Deutschland gelebt und auch in Deutschland geheiratet. Er wird nun von seiner Ehefrau und seinen zwei Kindern beerbt.
Er hinterlässt unbewegliches Vermögen (mehrere Wohnungen + Grundstücke) und bewegliches Vermögen (Bankkonten) in Deutschland. In Österreich hat er nur bewegliches Vermögen (ein Bankkonto).
Jetzt die Frage zum Erbschein!
Kann der Erbschein in Deutschland beantragt werden? Gilt dieser dann auch für das Vermögen in Österreich oder ist er auf das in Deutschland befindliche Vermögen "beschränkt"? Oder müssen evtl. zwei Erbscheine beantragt werden (einer für das Vermögen in Deutschland und einer für das Vermögen in Österreich)? Kann man einen Erbschein "beschränken"?
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Hat jemand von euch einen Rat?