Nießbrauch m. aufschiebender Wirkung möglich?

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
Antworten
ultuna

#1

14.02.2012, 15:48

Hallo zusammen,

es soll an einem Mehrfamilienhaus ein Wohnungsrecht für die Wohnung im EG für X und ein Nießbrauchsrecht am gesamten Objekt für Y eingetragen werden. Das Nießbrauchsrecht soll jedoch erst in Kraft treten, wenn der Berechtigte X verstirbt.

Ist diese Vereinbarung überhaupt möglich? Falls ja, Fundstelle?

Vielen Dank im Voraus! :knutsch
Jupp03/11

#2

14.02.2012, 16:03

ultuna hat geschrieben:Hallo zusammen,

es soll an einem Mehrfamilienhaus ein Wohnungsrecht für die Wohnung im EG für X und ein Nießbrauchsrecht am gesamten Objekt für Y eingetragen werden. Das Nießbrauchsrecht soll jedoch erst in Kraft treten, wenn der Berechtigte X verstirbt.

Ist diese Vereinbarung überhaupt möglich?

ja

Falls ja, Fundstelle?

1382 Stöber 14. Auflage

Vielen Dank im Voraus! :knutsch
ultuna

#3

14.02.2012, 16:08

Jupp, Danke für die schnelle Antwort.

Leider habe ich gerade keinen Stöber zur Hand. §§?? Danke..
Antworten