Hallo zusammen,
es soll an einem Mehrfamilienhaus ein Wohnungsrecht für die Wohnung im EG für X und ein Nießbrauchsrecht am gesamten Objekt für Y eingetragen werden. Das Nießbrauchsrecht soll jedoch erst in Kraft treten, wenn der Berechtigte X verstirbt.
Ist diese Vereinbarung überhaupt möglich? Falls ja, Fundstelle?
Vielen Dank im Voraus!
Nießbrauch m. aufschiebender Wirkung möglich?
ultuna hat geschrieben:Hallo zusammen,
es soll an einem Mehrfamilienhaus ein Wohnungsrecht für die Wohnung im EG für X und ein Nießbrauchsrecht am gesamten Objekt für Y eingetragen werden. Das Nießbrauchsrecht soll jedoch erst in Kraft treten, wenn der Berechtigte X verstirbt.
Ist diese Vereinbarung überhaupt möglich?
ja
Falls ja, Fundstelle?
1382 Stöber 14. Auflage
Vielen Dank im Voraus!
Jupp, Danke für die schnelle Antwort.
Leider habe ich gerade keinen Stöber zur Hand. §§?? Danke..
Leider habe ich gerade keinen Stöber zur Hand. §§?? Danke..