Erbbauzins

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Soenny
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#1

07.06.2010, 13:12

Hallo ihr Lieben :wink1

Ich stelle ausnahmsweise mal hier eine Frage, ich denke hier ist die auch richtig untergebracht.

Folgendes Problem habe ich hier:

Mandantschaft hat Schreiben von der Kirche bekommen über Anpassung Erbbauzins.

Ich komme aber nicht klar mit dem Mist :cry:

Im Vertrag steht Preisindex für die Lebenshaltungskosten und den gibt es ja nicht mehr. Was gilt denn jetzt für den Vertrag weiter? Der VPI?

Ich komme auch gar nicht auf die Zahlen, die die Kirche so angibt.

Für Februar 1996 hat die Kirche angegeben 95,0 (VPI), RAM kommt auf 95,6.

Für Dezember 2005 wurde angegeben 109,6 (VPI), RAM kommt auf 111

Ich verzweifel hier gerade :?

Im Vertrag steht noch, daß ein 4-Personen-Haushalt mit mittlerem Einkommen ausschlaggebend ist und eine Anpassung dann alle 5 Jahre stattfindet, wenn sich die Indexzahl um mindestens 10 Punkte verändert hat.

Kann mir da mal jemand helfen bitte :blumen
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#2

07.06.2010, 13:31

Was will die Kirche denn überhaupt? Die Eintragung einer Wertsicherungsklausel in Abteilung II des Grundbuchs oder aber eine weitere Reallast (weiterer Erbbauzins in Höhe von XY € jährlich ?
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#3

07.06.2010, 13:34

Die Kirche teilt mit, daß der auf den 1.1.2006 ermittelte Erbbauzinserhöhungsanspruch falsch berechnet wurde. Statt die Indexzahl für Februar 1996 wurde wohl die Indexzahl für 1997 zugrunde gelegt.
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#4

07.06.2010, 13:54

:?: Und 1997 war niedriger als 1996?

Vielleicht sollte die Kirche mal aufklären, was die wirklich wollen. Möglicherweise eine Umstellung von Preisindex für Lebenshaltung von 4-Personen-Haushalten auf Verbraucherpreisindex mit neuer Basis 2005 = 100 und Eintragung der Inhaltsänderung des Erbbauzinses im Erbbaugrundbuch.
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#5

07.06.2010, 14:06

Die möchten eine Nachzahlung für die Jahre 2006 bis 2009 von je 56,29 €.

Im Vertrag steht ja Februar 1996 Monatsindex 113,9, in dem Schreiben gehen die jetzt von 95,0 aus (auch für 2/1996).

Wie gesagt, ich komme nicht mal auf deren Indexzahlen laut den Tabellen des des Statistischen Bundesamtes. Das ganze Schreiben ist wirr. Wenn der VPI doch erst 2000 eingeführt wurde mit Basis 100, wie können die dann mit einem VPI für 2/96 mit 95,0 Punkten rechnen.

Sorry, wenn ich mich jetzt blöd anstelle, aber das ist so eine Sache, die hatten wir hier noch nie :oops:
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#6

07.06.2010, 14:41

Hmm,

1. ich hasse Erbbaurechte und alles was damit in Zusammenhang steht,

2. würde ich die Kirche bitten, mal kurz die Zahlen und ihre Berechtigung zu erläutern, da die nicht mit den Tabellen des Statischtischen Bundesamtes übereinstimmen, egal wie man sie dreht und wendet,

3. Eigentlich müßte unsereins für sowas Schmerzensgeld kriegen.
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#7

07.06.2010, 14:43

:D da hast du vollkommen Recht ;)

Dann schreibe ich die Kirche mal an, mal sehen was dann kommt, für mich sind das jedenfalls alles spanische Dörfer, wir sind ja "nur" eine Anwaltskanzlei hier.

Danke dir :thx
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