Brauch mal Nachhilfe im Erbrecht

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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kat*kal
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#1

02.06.2010, 17:28

Hallo, hab hier mal eine knifflige Sache, versuch mal eine Kurzfassung:

Erbscheine beantragt, Ehepaar, Mann schon 45 gestorben, Frau jetzt

einige der Erben sind nachverstorben, mein Problem:

unser Auftraggeber (Erbscheinbeantrager) ist der Sohn und hat noch drei Geschwister, jetzt ist ein Bruder nachverstorben, die Frau und die Kinder haben ausgeschlagen, (Überschuldung), hätte der Bruder ausschlagen müssen? Was ist jetzt mit unserem Erbfall?

Nachlaßgericht (Bruder) teilt mir gibt kein Erbschein, was passiert jetzt dieser Todesfall ist 10 Jahre her, ohne ihn krieg ich aber nicht die Grundbuchberichtigung !

HILFE?! :?:
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mrsbloom
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#2

02.06.2010, 19:17

Irgendwer muss ja nach dem nachverstorbenen Bruder Erbe geworden sein, wenn Frau und Kinder ausgeschlagen haben. Im Zweifelsfall der Staat gem. § 1936 BGB.

Was meinst du mit "...hätte der Bruder ausschlagen müssen?" Welcher jetzt? Der Verstorbene? Verstehe ich jetzt nicht so ganz! Oder meinst du der Auftraggeber bezüglich der Erbschaft nach dem Bruder? Klar, wenn die nicht nach dem nachverstorbenen Bruder ausgeschlagen haben sind die Brüder selbst Erben! Dann ist doch alles prima, dann beantragst du einen Erbschein nach dem nachverstorbenen Bruder und dann bekommst du auch deinen Erbschein nach den Eltern.

Oder hab ich jetzt was völlig falsch verstanden?? :oops:
Gruß Tina

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
Jupp03/11

#3

02.06.2010, 21:14

Wenn die Schulden des Bruders nicht wären ...
kat*kal
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#4

03.06.2010, 09:06

Also nochmals zur Erklärung bisher ist niemand Erbe nach dem Bruder geworden, Staat nicht und auch nicht der Bruder(Auftraggeber)! Jemand eine Idee? :roll: Es ist halt auch schon zehn Jahre her?! Geschwister hatten keinen Kontakt!
Gruß KAT
Jupp03/11

#5

03.06.2010, 10:28

Wer ist denn Erbe nach dem Vater geworden und wie ist dieser Nachweis geführt?
kat*kal
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#6

03.06.2010, 13:22

Also die Sache ist ziemlich komplex, ich hole dann doch noch mal weiter aus:

Ich habe beide Erbscheine erst jetzt beantragt und auch bekommen, Problem in beiden stehen halt Miterben als verstorben drin. Beim Vater hat also die tote Ehefrau, mein Auftraggeber, die Ehefrau des zweiten Bruders als Nacherbe und der nachverstorbene verschuldete Bruder geerbt.

Beim Erbschein der Mutter hat unser Auftraggeber, zwei lebende Enkel, ein toter Enkel und ein toter Sohn(also der verstorbene verschuldete Bruder)
Verständlich?
Katzenfisch
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#7

07.06.2010, 12:55

Alles etwas sehr verworren geschildert:

Mal zum Ausgangspunkt:

Wir haben V(ater) und M(utter). Aus dieser Ehe sind 4 ? Kinder hervorgegangen, nämlich K 1, K 2, K 3 und K 4.

V ist (1945 ?) verstorben und beerbt worden zu 1/2 Anteil durch M und zu je 1/8 Anteil durch K 1 bis 4.

Wann ist der 2 Bruder (K 2) verstorben? Bereits vor dem Vater oder nach dem Vater ?.

Bruder 2 müßte eigentlich nach dem Vater verstorben sein, weil nur so dessen Ehefrau aufgrund eines Testamentes ins Spiel kommen kann als Nacherbin ihres Schwiegervaters.

Wenn dem so ist, dann ist der Erbschein nach dem Vater bereits falsch. Das lassen wir jetzt aber mal außer Acht.

Dann verstirbt die Mutter. Diese wird beerbt - gesetzlich - durch K1 (Antragsteller), K 3 und K 4 (K 2 vorverstorben).

Wem sind die beiden lebenden und der verstorbene Enkel zuzuordnen?

Nun zu K 4 (verschuldeter Sohn/Bruder)

Dieser war verheiratet und hatte Kinder. Sowohl Ehefrau als auch Kinder haben die Erbschaft ausgeschlagen. Die Erbfolge nach K4 geht dann zunächst in gerader Linie nach "oben" zu den bereits vorverstorbenen Eltern. Da diese nicht mehr erben können geht die Erbschaft in die 2. Linie, das heißt an die noch lebenden Geschwister ( K 1).

Wenn K 1 die Erbschaft ausschlägt geht die gesetzliche Erbfolge in die nächste Linie über, das sind zumindest die beiden noch lebenden Enkel der Ur-Erblasser.

K 1 sollte ungeachtet der Schulden des verstorbenen Bruders einen Erbschein nach diesem beantragen, weil sonst irgendwann die Erbschaft an den Fiskus fällt und eine Erbengemeinschaft unter Beteiligung des Staates nicht wirklich prickelnd ist.

Ich hoffe, ich konnte ansatzweise die geetzliche Erbfolge vermitteln. Im eigenen Interesse sollte man immer zusehen, dass man für jeden Erbfall einen eigenen Erbschein beantragt und erhält, weil man sonst irgendwann in der Hierachie baden geht und absäuft.
kat*kal
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#8

08.06.2010, 09:38

Um das mal aufzugreifen, wir haben V und M und drei kinder k1, k2, k3,

V wird beerbt zu je 1/4 von M und k1 - k3, K2 ist nachverstorben und wird von Ehefrau beerbt,

M wird beerbt von k1, (nachverstorben, verschuldet, Erbe von Frau, KInd ausgeschlagen)
von Kindern des K2 als E 1, E 2 (nachverstorben, keine Erbe, Mutter ausgeschlagen,
keine Kinder, verschuldet) und von E 3

ich habe übrigens ERbschein nach Vater, nach Mutter, nach K2 Gruß Kat
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