Erbscheinsantrag - Erben 2. Ordnung und einer ist vermisst
Verfasst: 28.05.2010, 08:54
Hallo allerseits,
kurz vor dem Wochenende bekomme ich noch eine für mich knifflige Aufgabe zu lösen und ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Der Mandant möchte einen Erbschein beantragen nach seiner verstorbenen Tante (diese war nicht verheiratet und kinderlos). Sie hatte 3 Geschwister. 2 sind bereits verstorben, einer gilt seit dem 2. Weltkrieg als vermisst. Die Eltern sind ebenfalls bereits tot.
Der vermisste Bruder hat keine Kinder hinterlassen.
Der verstorbene Bruder hat 3 Kinder hinterlassen.
Die verstorbene Schwester hat 2 Kinder hinterlassen.
Also handelt es sich hier wohl um die Erben 2. Ordnung (Eltern und deren Abkömmlinge, also Geschwister).
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die 3 Geschwister der Verstorbenen zu je 1/3 Anteil erben, da ja die Eltern auch schon tot sind.
Der verstorbene Bruder wird wiederum beerbt von seinen 3 Kindern, mithin diese zu je 1/9 Anteil.
Die verstorbene Schwester wird wiederum beerbt von ihren 2 Kindern, mithin diese zu je 1/6 Anteil.
Was aber mache ich mit dem vermissten Bruder? Habe mir ausgerechnet, dass sein 1/3 Anteil auf seine beiden Geschwister übergeht, diese mithin jeweils zu 1/6 Anteil erben. Sodann werden sie wiederum von ihren jeweiligen Kindern beerbt, nämlich die 3 Kinder des verstorbenen Bruders dann zu jeweils 1/18 und 2 die Kinder der verstorbenen Schwester dann jeweils zu 1/12.
Und wenn das dann wirklich so richtig sein sollte, wie bring ich das im Erbscheinsantrag unter? Ich muss doch da die Erbanteile angeben, oder?
Ich hoffe, Ihr blickt durch und danke schon mal für Eure Antworten.
Liebe Grüße
kurz vor dem Wochenende bekomme ich noch eine für mich knifflige Aufgabe zu lösen und ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Der Mandant möchte einen Erbschein beantragen nach seiner verstorbenen Tante (diese war nicht verheiratet und kinderlos). Sie hatte 3 Geschwister. 2 sind bereits verstorben, einer gilt seit dem 2. Weltkrieg als vermisst. Die Eltern sind ebenfalls bereits tot.
Der vermisste Bruder hat keine Kinder hinterlassen.
Der verstorbene Bruder hat 3 Kinder hinterlassen.
Die verstorbene Schwester hat 2 Kinder hinterlassen.
Also handelt es sich hier wohl um die Erben 2. Ordnung (Eltern und deren Abkömmlinge, also Geschwister).
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die 3 Geschwister der Verstorbenen zu je 1/3 Anteil erben, da ja die Eltern auch schon tot sind.
Der verstorbene Bruder wird wiederum beerbt von seinen 3 Kindern, mithin diese zu je 1/9 Anteil.
Die verstorbene Schwester wird wiederum beerbt von ihren 2 Kindern, mithin diese zu je 1/6 Anteil.
Was aber mache ich mit dem vermissten Bruder? Habe mir ausgerechnet, dass sein 1/3 Anteil auf seine beiden Geschwister übergeht, diese mithin jeweils zu 1/6 Anteil erben. Sodann werden sie wiederum von ihren jeweiligen Kindern beerbt, nämlich die 3 Kinder des verstorbenen Bruders dann zu jeweils 1/18 und 2 die Kinder der verstorbenen Schwester dann jeweils zu 1/12.
Und wenn das dann wirklich so richtig sein sollte, wie bring ich das im Erbscheinsantrag unter? Ich muss doch da die Erbanteile angeben, oder?
Ich hoffe, Ihr blickt durch und danke schon mal für Eure Antworten.
Liebe Grüße