Erbscheinsantrag - Erben 2. Ordnung und einer ist vermisst

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cocos94
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#1

28.05.2010, 08:54

Hallo allerseits,
kurz vor dem Wochenende bekomme ich noch eine für mich knifflige Aufgabe zu lösen und ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Der Mandant möchte einen Erbschein beantragen nach seiner verstorbenen Tante (diese war nicht verheiratet und kinderlos). Sie hatte 3 Geschwister. 2 sind bereits verstorben, einer gilt seit dem 2. Weltkrieg als vermisst. Die Eltern sind ebenfalls bereits tot.
Der vermisste Bruder hat keine Kinder hinterlassen.
Der verstorbene Bruder hat 3 Kinder hinterlassen.
Die verstorbene Schwester hat 2 Kinder hinterlassen.
Also handelt es sich hier wohl um die Erben 2. Ordnung (Eltern und deren Abkömmlinge, also Geschwister).
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die 3 Geschwister der Verstorbenen zu je 1/3 Anteil erben, da ja die Eltern auch schon tot sind.
Der verstorbene Bruder wird wiederum beerbt von seinen 3 Kindern, mithin diese zu je 1/9 Anteil.
Die verstorbene Schwester wird wiederum beerbt von ihren 2 Kindern, mithin diese zu je 1/6 Anteil.
Was aber mache ich mit dem vermissten Bruder? Habe mir ausgerechnet, dass sein 1/3 Anteil auf seine beiden Geschwister übergeht, diese mithin jeweils zu 1/6 Anteil erben. Sodann werden sie wiederum von ihren jeweiligen Kindern beerbt, nämlich die 3 Kinder des verstorbenen Bruders dann zu jeweils 1/18 und 2 die Kinder der verstorbenen Schwester dann jeweils zu 1/12.
Und wenn das dann wirklich so richtig sein sollte, wie bring ich das im Erbscheinsantrag unter? Ich muss doch da die Erbanteile angeben, oder?
Ich hoffe, Ihr blickt durch und danke schon mal für Eure Antworten.
Liebe Grüße
Jupp03/11

#2

28.05.2010, 09:24

Gibt es aussagekräftige Unterlagen -Bestätigungen- über das Versterben des Vermißten, so z. B. von der Wehrmacht oder dem Roten Kreuz?
cocos94
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#3

28.05.2010, 09:30

Leider nein, wie mir der Mandant mitteilt, haben sie keine näheren Angaben und auch keine Sterbeurkunde.
Wir gehen davon aus, dass wir in Berlin eine Sterbeurkunde beantragen müssen (habe hier eine Adresse von der Stadtverwaltung Berlin, Standesamt in Berlin-Mitte).
Jupp03/11

#4

28.05.2010, 09:35

Voraussetzung für den Erhalt einer Sterbeurkunde dürfte dann m. E. erstmal die Durchführung der Todeserklärung des Vermißten sein. Das Gericht wird dann m.W. von Amts wegen die für die Todeserklärung erforderlichen Auskünfte beim Roten Kreuz pp. einholen.
cocos94
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#5

28.05.2010, 10:19

Ich hatte zwischenzeitlich bei Gericht nachgehakt wegen Jupps Anmerkung. Das dürfte tatsächlich ein Problem werden. Wie es aber immer so ist - die zuständige Rechtspflegerin ist erst Montag wieder da und auch der Mandant ist nicht zu erreichen. Habe ihm auf AB gesprochen, dass er alle Unterlagen in der Familie mal durchwühlen soll, ob es da nicht irgendetwas gibt bzgl. des Vermissten. Mal sehen, was sich Montag noch ergibt...

Also komme ich auf meine Frage zurück von wegen der Anteile? Kann da jemand einmal mitrechnen??? Ich denke, dass man die jetzt schon ausrechnen kann, denn an der Erbfolge an sich wird sich doch nichts ändern, egal ob vermisst oder nicht, oder?
Davy Jones’ Locker
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#6

28.05.2010, 13:01

Doch da ändert sich was dran. Wird er für Tod erklärt, erben die Kinder vom Bruder je 1/6, die der Schwester je 1/4. Wird er nicht für Tod erklärt, erben die Kinder vom Bruder je 1/9, die der Schwester 1/6 und der Verschollene 1/3. Für den wäre dann ein Abwesenheitspfleger zu bestellen.
cocos94
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#7

28.05.2010, 13:39

Danke für den Hinweis, das wusste ich nicht. Also werden wir erst mal sehen, wie wir das mit dem Vermissten hinbekommen.
Frage noch zu den Quoten, falls er für tot erklärt wird: Warum erben die Kinder vom Bruder je 1/6 und die der Schwester dann 1/4? Müssen die sich nicht seinen 1/3 Anteil teilen? also dann je 1/18 bzw. 1/12 Anteil? Bin jetzt erst mal zu Hause und schau heute abend mal, ob ihr noch geschrieben habt.
Am Montag wird`s ernst :-)
Vielen Dank erst mal an alle, die sich den Kopf für mich (oder mit mir) zerbrochen haben und ein schönes Wochenende.
Davy Jones’ Locker
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#8

28.05.2010, 14:15

z.B. Kinder des Bruders: Rechne mal das 1/9 das du schon hattest plus weitere 1/18 pro kind.
1/9 sind 2/18
+
1/18 = 3/18

3/18 sind 1/6
cocos94
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#9

29.05.2010, 00:42

Aaaaah, jetzt verstehe ich. Du hast die Anteile zusammengerechnet. :oops:
Also denke ich, dass ich richtig gerechnet hab, nur nicht bis zum Schluss durchgerechnet... Stress und seine Folgen ...
Die Mitarbeiterin vom Gericht meinte wohl, ich soll die Anteile genau aufführen, wer von wem geerbt hat, aber du hast recht, bestimmt kann man zum Schluss einfach alle zu einem Wert zusammenrechnen. Kommt im Endergebnis ja auf das gleiche raus.
Jetzt hoff ich mal, dass wir das mit der Sterbeurkunde noch hinbekommen.
Danke für die Mühe !
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