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Testamentswiderruf

Verfasst: 21.05.2010, 11:38
von Hussel
Hallo Ihr Lieben,

ich habe hier folgendes Problem zu lösen:

Ein öffentliches Testament wurde aus der amtlichen Verwahrung des Gerichts zurückgenommen. Damit ist das Testament widerrufen und aufgehoben. Der Widerrufsvermerk befindet sich auf dem Original des Testamentes. Das Testament soll jetzt jedoch wieder Gültigkeit haben und in die amtliche Verwahrung gegeben werden. Muss ein neues Testament beurkundet werden oder kann "das alte" wieder eingereicht werden? Welche gesetzliche Grundlage gibt es?

Vielen lieben Dank

Re: Testamentswiderruf

Verfasst: 21.05.2010, 11:46
von mrsbloom
§ 2257 gilt nur für den Widerruf eines widerrufenden Testaments iS des § 2254. Ein durch Vernichtung oder Veränderung (§ 2255) oder Rückgabe aus der amtlichen Verwahrung (§ 2256) eingetretener Widerruf kann dagegen nicht widerrufen werden (HM, zB BayObLG DNotZ 1973, 630; MünchKommBGB/Hagena Rn 3; Reimann/Bengel/J. Mayer/Voit Rn 4; zweifelnd KG OLGZ 1970, 243). Der Erblasser kann die Widerrufswirkung in den beiden zuletzt genannten Fällen nur durch die Errichtung einer neuen, formgerechten Verfügung von Todes wegen beseitigen.

(Beckscher Online-Kommentar)

Re: Testamentswiderruf

Verfasst: 21.05.2010, 12:12
von Hussel
Vielen Dank