Testamentswiderruf
Verfasst: 21.05.2010, 11:38
Hallo Ihr Lieben,
ich habe hier folgendes Problem zu lösen:
Ein öffentliches Testament wurde aus der amtlichen Verwahrung des Gerichts zurückgenommen. Damit ist das Testament widerrufen und aufgehoben. Der Widerrufsvermerk befindet sich auf dem Original des Testamentes. Das Testament soll jetzt jedoch wieder Gültigkeit haben und in die amtliche Verwahrung gegeben werden. Muss ein neues Testament beurkundet werden oder kann "das alte" wieder eingereicht werden? Welche gesetzliche Grundlage gibt es?
Vielen lieben Dank
ich habe hier folgendes Problem zu lösen:
Ein öffentliches Testament wurde aus der amtlichen Verwahrung des Gerichts zurückgenommen. Damit ist das Testament widerrufen und aufgehoben. Der Widerrufsvermerk befindet sich auf dem Original des Testamentes. Das Testament soll jetzt jedoch wieder Gültigkeit haben und in die amtliche Verwahrung gegeben werden. Muss ein neues Testament beurkundet werden oder kann "das alte" wieder eingereicht werden? Welche gesetzliche Grundlage gibt es?
Vielen lieben Dank