notarielles Vermögensverzeichnis

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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cocos94
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#1

13.03.2010, 00:05

Hallo und guten Abend,

wir haben heute morgen eine Anfrage erhalten von einer befreundeten Kanzlei, ob wir ein Mandat für sie als Notariat übernehmen könnten, da sie bereits anwaltlich tätig sind. Die Kollegin meinte, es handele sich wohl um ein Schuldanerkenntnis und sie würde mir die Unterlagen vorbeibringen. Termin ist bereits am Montag nachmittag.

Sie hat die Unterlagen dann vorbeigebracht und ich konnte erst spät einen Blick darauf werfen und hab zu meinem Schrecken festgestellt, dass es sich hier wohl nicht um ein Schuldanerkenntnis handelt, sondern um ein notarielles Vermögensverzeichnis. Das kenne ich nun jetzt überhaupt nicht.

Die Kollegin konnte ich natürlich nicht mehr erreichen und mein Kersten/Bühling hat mich ehrlich gesagt etwas erschreckt.
Der Notar hat da ja wohl eine erhebliche Mitwirkungspflicht, was das Überprüfen und Bewerten betrifft. Und es gibt da noch so was wie eine Inventar(iats-)liste oder so ähnlich, die der Mandant erstellt und die vom Notar irgendwie beurkundet oder mit einem Vermerk versehen wird... Kann das jetzt von zu Hause aus nicht mehr nachsehen. Da ich einen stressigen Tag hatte und nicht mehr sehr aufnahmefähig war, bring ich das jetzt vielleicht auch etwas durcheinander.

Die Anwältin hatte dem Mandanten geschrieben, er solle ein notarielles Vermögensverzeichnis beurkunden lassen oder so ähnlich, und darin sollten dann die einzelnen Punkte (hat sie aufgeführt) aufgelistet sein.

Was mach ich denn jetzt damit? Die Sache lässt mir keine Ruhe, und deshalb schreibe ich das jetzt noch von zu Hause aus.

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, da wie gesagt der Termin bereits am Montag stattfindet und die Sache eilig ist.

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende
Jupp03/11

#2

13.03.2010, 16:46

Ich gehe davon aus, dass es sich um ein Nachlaßverzeichnis handelt.
cocos94
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#3

16.03.2010, 10:37

Hallo vor allem an Jupp03:

Es tut mir fürchterlich leid, dass ich hier nicht mehr geantwortet habe. Ich habe Montag nicht gearbeitet und meine Kollegin hat sich gekümmert und das befreundete Notariat hat sodann die entsprechende Urkunde vorbereitet und uns gemailt, so dass der Druck nachher für meine Kollegin raus war (@Steffi, falls du das liest: DANKE!).
Und nein, kein Nachlassverzeichnis, es ging wohl um ein Schuldenbereinigungsverfahren o.ä.

Es wurde letztendlich eine eidesstattliche Versicherung von dem Mandanten abgegeben, in welcher er seine Verbindlichkeiten und sein Vermögen aufgelistet hat.
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Manfred Fisch
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#4

16.03.2010, 12:59

Ist der Notar für die Abnahme von Eiden in diesem Fall überhaupt berechtigt? Ich habe da gerade den § 22 BNotO im Sinn.
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
cocos94
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#5

17.03.2010, 14:06

Oh, ähem, naja. Hab mich nicht mehr weiter gekümmert, aber da ist wohl was dran. Hab gerade ein bisschen gestöbert und bin jetzt leicht irritiert. Beurkundung ist bereits gelaufen und die Urkunde wurde auch schon weitergeleitet.

Was kann denn schlimmstenfalls passieren? :shock:
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Manfred Fisch
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#6

17.03.2010, 18:38

'n Rüfffel bei der nächsten Geschäftsprüfung ;-)
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cocos94
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#7

19.03.2010, 17:12

Okay, ich geb`s weiter. Vielleicht war ja doch alles ganz anders ...... :cry: Na super. Danke trotzdem.
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