Nießbrauchsrecht - teilweise Verzicht

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weissnix
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#1

09.02.2010, 11:38

Hallöchen, benötige wieder mal Eure Hilfe!
Folgender Fall:

Mutter hat ihr 3-Familienhaus nebst Wiese- u. Ackerland auf ihren Sohn übertragen und sich auf dem übertragenen Grundbesitz ein lebenslängliches Nießbrauchsrecht eintragen lassen.
Nun will der Sohn die untere Wohnung (steht leer ) sowie ein Stück Wiese und ein Stück Ackerland zur Errichtung einer Tierarztpraxis mit Pflegestation für Tiere gründen. Hierfür benötigt er ein Startkapital, welches seine Hausbank ihm bewilligt unter der Auflage, dass die Wohnung und die teilweisen Grundstücksflächen frei von Belastungen sind, insbesondere im Hinblick auf das eingetragene Nießbrauchsrecht. Mutter würde auch auf das Nießbrauchsrecht verzichten.

Meine Frage ist jetzt: wie gestalte ich die Urkunde
Vorschlag : Urkundungseingang:
Die Erschienene erklärte sodann:

Mit Vereinbarung vom ......Ur.-Nr. des Notars ...in ..., habe ich meinem Sohn ........den Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von .... Blatt ... übertragen mit der gleichzeitigen Einräumung eines Nießbrauchsrecht zu meinen Gunsten; welches in Abt. II unter lfd. Nr. .... vermerkt wurde..

Mein Sohn beabsichtigt in der Wohnung im Erdgeschoss eine Tierarztpraxis zu errichten mit der gleichzeitigen Teilnutzung der Wiese und des Ackerlandes.

Ich verzichte hiermit bezüglich folgender Grundbesitzung
a) bezüglich der Wohnung im Erdgeschoss bestehend aus ......
b) bezüglich des Wiesengrundstücks in einer Größe von ca. .....qm, gemäß dem anliegenden Lageplan mit den Buchstaben A,B,C und D. gekennzeichnet und
c) bezüglich des Ackerlandes in einer Größe von c. ... qm, gemäß dem anliegenden Plageplan mit den Buchstaben A,B,C und D. gekennzeichnet.
auf das mir eingeräumte Nießbrauchtsrecht und zwar mit Wirkung zum ................., so dass mein Sohn als Eigentümer uneingeschränkt über sein dies betreffendes Eigentums verfügen kann.

Die Kosten dieser Urkunde trägt der Eigentümer

Diese Niederschrift wurde der Erschienenen vor dem Notar vorgelesen, von ihr genehmigt und von ihr und dem Notar eigenhändig, wie folgt, unterschrieben:

HABE ICH WAS VERGESSEN?
Vielen Dank Gruss weissnix!
Jupp03/11

#2

09.02.2010, 11:58

meines Erachtens sollte eine Inhaltsänderung bei dem Recht erfolgen und kein Verzicht. Diese Inhaltsänderung ist im GB bei dem Nießbrauchsrecht einzutragen. Erscheinen müssen beim Vertrag m. E. die Berechtigte und der Eigentümer.
weissnix
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#3

09.02.2010, 18:56

OK- Danke für den Tipp! Wie sieht das aber aus, wenn jetzt eine GS eingetragen wird; die geht doch auf das ganze Grundstück ODER?! LG Grüße und schönen Feierabend!
Jupp03/11

#4

09.02.2010, 21:29

Die Grundschuld lastet auf dem gesamten Grundstück, das Nießbrauchsrecht dinglich auch.
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