Nießbrauchsrecht

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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moni123
Foren-Praktikant(in)
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#1

03.12.2009, 16:52

Vielen Dank für die Hilfe. Ich habe mittlerweile einen Text gebastelt, wonach das eingetragene Nießbrauchsrecht insofern geändert werden soll, dass es nunmehr den Eheleuten .... als Gesamtberechtigte gemäß § 428 BGB zustehen soll.
Die Grundstückseigentümer bewilligen und beantragen das und der eingetragene Nießbrauchsberechtigte stimmt zu.
Mein Chef meint, es sei so in Ordnung.
Jupp03/11

#2

03.12.2009, 16:58

Ich gehe mal davon aus, dass nach der Eintragung der Nießbrauchsrechts zugunsten des alleinigen Berechtigten keine anderen Rechte im GB eingetragen wurden.
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