Vielen Dank für die Hilfe. Ich habe mittlerweile einen Text gebastelt, wonach das eingetragene Nießbrauchsrecht insofern geändert werden soll, dass es nunmehr den Eheleuten .... als Gesamtberechtigte gemäß § 428 BGB zustehen soll.
Die Grundstückseigentümer bewilligen und beantragen das und der eingetragene Nießbrauchsberechtigte stimmt zu.
Mein Chef meint, es sei so in Ordnung.