Mitteilung an das Standesamt
Hallo, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen...? Wir haben eine Scheidungsfolgenvereinbarung beurkundet mit Gütertrennung. Das Ehescheidungsverfahren zwischen den Eheleuten ist bereits anhängig; ein Aktenzeichen gibt es auch schon. Müssen wir jetzt das Geburtsstandesamt über die Änderung der Erbfolge informieren?
- rebru82
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Bin mir grad nicht so sicher, ob es eine Verpflichtung gibt, in solchen Fällen das Standesamt zu informieren, da das Scheidungsverfahren aber schon anhängig ist, würde ich es hier als unnötig ansehen.
Für den Fall, dass im Scheidungsverfahren einer der Parteien versterben sollte, kann man dies noch nachträglich machen, ist aber wohl eher unwahrscheinlich.
Für den Fall, dass im Scheidungsverfahren einer der Parteien versterben sollte, kann man dies noch nachträglich machen, ist aber wohl eher unwahrscheinlich.
[hr]
Liebe Grüße
Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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- Manfred Fisch
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Es ist jede Urkunde, durch die die gesetzliche Erbfolge geändert wird, dem Geburtsstandesamt anzuzeigen, also auch der Ehevertrag.
Die Anzeige muss, vereinfacht gesagt, immer die Stelle vornehmen, die die Urschrift der Urkunde aufbewahrt. Beim Testament also das AG, beim Erbvertrag entweder der Notar oder das Gericht (wenn der Erbvertrag dorthin abgeliefert wird) und bei Eheverträgen der Notar.
Die Anzeige muss, vereinfacht gesagt, immer die Stelle vornehmen, die die Urschrift der Urkunde aufbewahrt. Beim Testament also das AG, beim Erbvertrag entweder der Notar oder das Gericht (wenn der Erbvertrag dorthin abgeliefert wird) und bei Eheverträgen der Notar.
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
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Hallo allerseits...
ich hätte diesbezüglich auch noch eine Frage:
Mir liegt gerade eine Scheidungsfolgenvereinbarung vor, in welcher auf die Vereinbarung einer Gütertrennung ausdrücklich wegen des laufenden Scheidungsverfahrens verzichtet wird. Auch sonst liegen keinerlei erbrelevanten Vereinbarungen vor.
Somit habe ich doch auch keine Mitteilung an das ZTR zu veranlassen!? Oder ist da jemand anderer Meinung?
ich hätte diesbezüglich auch noch eine Frage:
Mir liegt gerade eine Scheidungsfolgenvereinbarung vor, in welcher auf die Vereinbarung einer Gütertrennung ausdrücklich wegen des laufenden Scheidungsverfahrens verzichtet wird. Auch sonst liegen keinerlei erbrelevanten Vereinbarungen vor.
Somit habe ich doch auch keine Mitteilung an das ZTR zu veranlassen!? Oder ist da jemand anderer Meinung?