Finanzamt Erbschafts- und Schenkungssteuerstelle

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Helga60
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#1

25.08.2009, 14:09

Hallo Leute, vielleicht eine ganz dumme Frage von mir.

1. Übertragung unentgeltlich und miteinander verwandt
Finanzamt Erbschafts- und Schenkungssteuerstelle

2. Übertragung unentgeltlich, Übernahme der Belastungen und miteinander
verwandt.
Erbschaftssteuerstelle

Nun habe ich eine unentgeltliche Übertragung, Übernahme der Belastung Abt. II Rückauflassungsvormerkung und Dienstbarkeit.

Ist jetzt Punkt 2 anzuwenden oder gilt dies nur bei Übernahme von
Belastungen Abt. III?

LG Grüße
Helga
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rebru82
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#2

25.08.2009, 14:25

Punkt 1 ist anzuwenden, da es sich um eine Schenkung handelt. Bei den übernommenen Lasten handelt es sich ja nicht um Verbindlichkeiten, die dann der Übernehmer zahlen müsste.
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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Manfred Fisch
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#3

25.08.2009, 17:48

Soweit ich weiß gibt es keine "Schenkungssteuerstelle". Der Notar hat gem. § 34 ErbStG dem [qoute]für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich Anzeige zu erstatten über diejenigen Beurkundungen, Zeugnisse und Anordnungen, die für die Festsetzung einer Erbschaftsteuer von Bedeutung sein können.[/qoute].

Daher ist mE immer - gleich ob gemischte Schenkung, Schenkung, Zuwendung im hinblick auf ein künftiges Erbrecht etc. pp. dem Finanzamt - Erbschaftsteuerstelle - und, soweit Grundbesitz betroffen ist, der Grunderwerbsteuerstelle Mitteilung zu machen.

§ 34 ErbStG gilt übrigens nicht nur für die Beurkundung von Grundstücksgeschäften, sondern für freigiebige Zuwendungen aller Art (Geschäftsanteile, Geldschenkungen etc.).
Helga60
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#4

11.10.2010, 21:30

Hallo Leute,
komme heute noch einmal auf meinen Beitrag zurück.
Wir haben dem Finanzamt immer nach folgendem Schema Mitteilungen gemacht.

unentgeltlich und miteinander verwandt - Erbschafts- und Schenkungssteuerstelle

unentgeltlich und nicht miteinander verwandt - Schenkungsssteuerstelle-

Kauf und miteinander verwandt - Erbschaftssteuerstelle-

Übernahme der Belastungen und miteinander
verwandt - Erbschaftsteuerstelle -

Nun hat mich mein Chef ein wenig durcheinander gebracht. Ich habe jetzt einen Vertrag gehabt
Oma überträgt Hausgrundbesitz auf Enkelsohn zum Kaufpreis von 60.000,00 €. Habe in diesem
Fall die Anzeige an das Finanzamt - Erbschaftssteuerstelle- gefertigt. Er meinte nun, dies wäre
falsch, da keine Erbschaftssteuer anfallen würde.

Was meint Ihr und wann fertigt Ihr die Anzeige an das FA?.

LG Helga
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#5

11.10.2010, 22:13

Einen Kaufvertrag hätte ich jetzt auch nicht bei der Erbaschaftssteuerstelle angezeigt, es sei denn der Kaufpreis wird dadurch gezahlt, dass er auf seinen Erbteil angerechnet wird.
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
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#6

17.11.2010, 11:22

Ich habe hierzu auch eine Frage:

Mir liegt ein Abschichtungsvertrag vor (Erbengemeinschaft setzt sich dahingehend auseinander, dass ein Mitglied der Erbengemeinschaft aus dem Nachlass eine Immobilie sowie ein Ausgleichzahlung erhält). Muss ich in diesem Fall auch die Erbschafts- und Schenkungsstelle informieren?
Gruß Anja
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#7

17.11.2010, 13:24

Ich meine ja, weil ja auch die Abschichtung eine Art von Erbauseinandersetzung ist.

Ich kenne die Abschichtung nur so, dass ein Miterbe mit oder ohne Ausgleichszahlung aus einer Erbengemeinschaft ausscheidet und sein Anteil an der Erbengemeinschaft den verbleibenden Erben gleichanteilig anwächst.
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Manfred Fisch
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#8

17.11.2010, 13:45

Bei Verwandtengeschäften zeige ich grundsätzlich an, denn ich kann ja nicht prüfen, ob der Kaufpreis / die Gegenleistung dem Verkehrswert der Sache / des Rechts entspricht, oder ob eine gemischte Schenkung vorliegt.
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
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#9

17.11.2010, 18:49

:thx

Werde morgen das FA anschreiben.
Gruß Anja
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