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Nießbrauch - geltend erst nach Tod des Eigentümers -

Verfasst: 28.07.2009, 11:22
von Margot
Liebe No's,

wäre für Eure Mithilfe und Erfahrung für folgendes Problem dankbar:

Ehemann (Alleineigentümer) will, dass seine Kinder aus 1. Ehe sein Eigentum erben. Für die jetzige Ehefrau soll aber Nießbrauch bestellt werden, damit sie Haus und Grundstück alleine bis zu ihrem Tod bewohnen und nutzen kann. Das Recht soll aber erst [color=#FF0000]n a c h[/color] seinem Tod ausgeübt werden können. Kann das Recht mit diesem Bestimmungszeitpunkt - zum Nachweis soll Sterbeurkunde des Eigentümers genügen - bereits jetzt in das Grundbuch eingetragen werden? Oder müßte die Bestellung des Nießbrauchs erst nach dem Tod des Ehemannes zur Eintragung beantragt werden? :roll:

Habt Ihr da vielleicht schon Erfahrung mit? Für Eure Antwort bin ich Euch dankbar!

Liebe Grüße aus Berlin und frohes Schaffen, Margot.

Verfasst: 28.07.2009, 11:31
von rebru82
Man kann jetzt schon ein Nießbrauch mit der aufschiebenden Bedingung (Tod des Ehegatten/Eigentümers) eintragen lassen. Habe ich schon gemacht, ging problemlos.

Verfasst: 28.07.2009, 11:31
von Jupp03/11
Soll z. Zt. nur ein Testament gemacht werden?

Verfasst: 28.07.2009, 11:42
von Margot
Die Eheleute haben beide bereits je ein privatschriftliches Testament verfasst. Beide haben jeweils ihre Kinder aus früheren Ehen zu Erben bestimmt.

Verfasst: 28.07.2009, 12:31
von Lena
Schick sie zum Notar. Sie sollen einen notariellen Erbvertrag machen. Jeder macht seine Erbeinsetzung und er spricht der Ehefrau das Vermächtnis aus.

Verfasst: 28.07.2009, 12:51
von rebru82
Man kann es natürlich durch einen Erbvertrag machen, aber wenn das Geld hier eine Rolle spielt, ist die Eintragung des Nießbrauchrechtes natürlich die günstigste Variante, da ein privatschriftliches Testament ausreichend ist.

Verfasst: 28.07.2009, 13:10
von Lena
Na ja, das mit dem "günstiger" ist so ne Sache.
Bei nem notariellen Erbvertrag benötigt man hinterher keinen Erbschein - bei nem privatschriftlichen Testament schon. Klar, den müssen dann die Erben bezahlen, nicht der Erblasser - aber insgesamt ist es daher nicht günstiger (nur grad jetzt für den Moment).

Verfasst: 28.07.2009, 13:17
von Margot
Es sollte eben kein Erbvertrag gemacht werden, da ja bereits privatschriftliche Testamente existieren. Es soll lediglich jetzt bei uns (also beim Notar!) noch Nießbrauch für Ehefrau bestellt werden, der - wie gesagt - erst ab Tod des Eigentümers gelten soll.