Nießbrauch - geltend erst nach Tod des Eigentümers -
Verfasst: 28.07.2009, 11:22
Liebe No's,
wäre für Eure Mithilfe und Erfahrung für folgendes Problem dankbar:
Ehemann (Alleineigentümer) will, dass seine Kinder aus 1. Ehe sein Eigentum erben. Für die jetzige Ehefrau soll aber Nießbrauch bestellt werden, damit sie Haus und Grundstück alleine bis zu ihrem Tod bewohnen und nutzen kann. Das Recht soll aber erst [color=#FF0000]n a c h[/color] seinem Tod ausgeübt werden können. Kann das Recht mit diesem Bestimmungszeitpunkt - zum Nachweis soll Sterbeurkunde des Eigentümers genügen - bereits jetzt in das Grundbuch eingetragen werden? Oder müßte die Bestellung des Nießbrauchs erst nach dem Tod des Ehemannes zur Eintragung beantragt werden?
Habt Ihr da vielleicht schon Erfahrung mit? Für Eure Antwort bin ich Euch dankbar!
Liebe Grüße aus Berlin und frohes Schaffen, Margot.
wäre für Eure Mithilfe und Erfahrung für folgendes Problem dankbar:
Ehemann (Alleineigentümer) will, dass seine Kinder aus 1. Ehe sein Eigentum erben. Für die jetzige Ehefrau soll aber Nießbrauch bestellt werden, damit sie Haus und Grundstück alleine bis zu ihrem Tod bewohnen und nutzen kann. Das Recht soll aber erst [color=#FF0000]n a c h[/color] seinem Tod ausgeübt werden können. Kann das Recht mit diesem Bestimmungszeitpunkt - zum Nachweis soll Sterbeurkunde des Eigentümers genügen - bereits jetzt in das Grundbuch eingetragen werden? Oder müßte die Bestellung des Nießbrauchs erst nach dem Tod des Ehemannes zur Eintragung beantragt werden?
Habt Ihr da vielleicht schon Erfahrung mit? Für Eure Antwort bin ich Euch dankbar!
Liebe Grüße aus Berlin und frohes Schaffen, Margot.