Nießbrauch zeitlich begrenzen
Verfasst: 13.08.2008, 11:47
Hallo Foris,
ich bearbeite gerade einen KV und bin mir nicht sicher, inwieweit Nießbrauch sowie ein Veräußerungs- und Belastungsverbot zeitlich begrenzt werden kann. Es ist nach einigen Jahren direkt die Löschung vorgesehen und dies soll auch in der Urkunde aufgenommen werden.
Kann mir jem. weiterhelfen?
Gruß Steffi
ich bearbeite gerade einen KV und bin mir nicht sicher, inwieweit Nießbrauch sowie ein Veräußerungs- und Belastungsverbot zeitlich begrenzt werden kann. Es ist nach einigen Jahren direkt die Löschung vorgesehen und dies soll auch in der Urkunde aufgenommen werden.
Kann mir jem. weiterhelfen?
Gruß Steffi