Nießbrauch zeitlich begrenzen

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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stef
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#1

13.08.2008, 11:47

Hallo Foris,

ich bearbeite gerade einen KV und bin mir nicht sicher, inwieweit Nießbrauch sowie ein Veräußerungs- und Belastungsverbot zeitlich begrenzt werden kann. Es ist nach einigen Jahren direkt die Löschung vorgesehen und dies soll auch in der Urkunde aufgenommen werden.

Kann mir jem. weiterhelfen?

Gruß Steffi
Francis
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#2

13.08.2008, 11:51

Ein eingetragenes lebenslanges Wohnrecht zu Lasten eines Grundstückes kann ja auch eingetragen werden, ist ja auch zeitlich, wenn auch zeitlich nicht bestimmbar, begrenzt. Müsste eigentlich gehen.
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