Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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stef
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#1
13.08.2008, 11:47
Hallo Foris,
ich bearbeite gerade einen KV und bin mir nicht sicher, inwieweit Nießbrauch sowie ein Veräußerungs- und Belastungsverbot zeitlich begrenzt werden kann. Es ist nach einigen Jahren direkt die Löschung vorgesehen und dies soll auch in der Urkunde aufgenommen werden.
Kann mir jem. weiterhelfen?
Gruß Steffi
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Francis
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#2
13.08.2008, 11:51
Ein eingetragenes lebenslanges Wohnrecht zu Lasten eines Grundstückes kann ja auch eingetragen werden, ist ja auch zeitlich, wenn auch zeitlich nicht bestimmbar, begrenzt. Müsste eigentlich gehen.