Nießbrauchrecht wie lautet der Antrag?

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Gast

#1

19.06.2008, 15:14

Hallo,

hab hier einen KV liegen, wo die Käufer bereits zur Miete drin wohnen und die Wohnung nun kaufen wollen. Da der Verkäufer erst in 6 Jahren den Kaufpreis sehen will, da bei Löschung der Grundschuld im Grundbuch zu viele Kosten auf ihn zukommen würden, soll im Grundbuch ein Nießbrauchrecht für die Käufer eingetragen werden. Sie lautet der Antrag ans Gericht?
Reicht es, wenn ich nur schreibe:
...beantrage
- Eintragung Nießbrauchrecht für die Eheleute...., mit dem Jahreswert ... EUR,
- Eintragung der Eigentumsverschaffungsvormerkung. ?

LG
Kordu

#2

19.06.2008, 15:49

Warum macht Ihr nicht einfach nur eine Auflassungsvormerkung zu Gunsten der Käufer (Mieter)? Und wenn der Kaufpreis dann in 6 Jahren gezahlt wurde, kann doch die Eigentumsumschreibung beantragt werden! Oder hat es irgendwelche steuerlichen Gründe, dass ein Nießbrauchsrecht vereinbart werden soll?
Gast

#3

19.06.2008, 15:52

ne da steckt schon irgendein sinn und zweck hinter den ich nicht versteh. weißt du denn, wie der antrag genau zu stellen ist?
Kordu

#4

19.06.2008, 15:58

Jetzt muss ich erst noch einmal nachfragen: Soll der Käufer während der 6 Jahre keine Miete an den Verkäufer zahlen?
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