Nießbrauchsrecht neben Altenteilsrecht?

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Silvi
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#1

20.11.2007, 21:00

Wir sollen einen Übergabevertrag machen und der Übergeber möchte sich Nießbrauchsrecht vorbehalten. Auf den Grundstücken ist aber auch noch ein Altenteil eingetragen, welches nicht gelöscht werden soll. Kann das Nießbrauchsrecht trotz Altenteil eingetragen werden?
Jupp03/11

#2

20.11.2007, 22:05

M. E. ja, was sollte dem im Wege stehen?
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Lena
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#3

21.11.2007, 07:03

Jupp :zustimm
Aber ich würde mir mal die Bewilligung für das Altenteilsrecht ansehen und nachgucken was das genau beinhaltet und darauf hinweisen in der Urkunde.
FÜr wen ist das Altenteil eingetragen? Leben die Berechtigten noch. Welche Verpflichtungen liegen dem Recht zu grunde? Werden die künftig vom Erwerber übernommen oder soll der Übergeber noch der Verpflichtete sein?
Liebe Grüße
Lena

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#4

21.11.2007, 08:56

danke, ich denke selber, das es geht, war mir nur etwas unsicher. Das Altenteil ist für die Eltern der Übergeberin eingetragen und die Übergeberin trägt die Verpflichtungen aus dem Altenteil weiterhin selbst. Ich meine, die Nießbraucher sind ja auch berechtigt, ein Vermieter reinzunehmen, warum sollte dann nicht ein Altenteil bestehen dürfen oder?
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Lena
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#5

21.11.2007, 09:01

Ja klar. Der Erwerber muss das Recht nur dinglich übernehmen. Wobei ich halt im Vertrag extra erwähnen würde, dass die zugrunde liegenden Verpflichtungen beim Übergeber verbleiben und nicht vom Erwerber übernommen werden.
Sonst spricht da nichts dagegen denke ich.
Liebe Grüße
Lena

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#6

21.11.2007, 09:06

Das geht ja schnell hier :) danke, werde ich im Vertrag aufnehmen
LG Silvi
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