Pflichtteilsergänzungsanspruch des Erben

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mücki
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#11

22.06.2026, 11:01

paralegal6 hat geschrieben:
18.06.2026, 13:11
hatte es so verstanden, dass der Frau die Immobilie gehört, daher sah ich da keine Schenkung? oder meinst du die Schenkung ergibt sich aus der Zahlung der Raten?
Mache aber auch nix mit Erbrecht großartig.
So kann man das sagen. Eine Schenkung heißt nicht immer, ich habe hier einen physischen Gegenstand in meinem Eigentum, in dem Fall eine Immobilie, und die schenke ich dir jetzt.

Aufgrund der bisherigen Schilderung haben die Eheleute vor Eheschließung eine Immobilie erworben, deren einzige Eigentümerin die Ehefrau ist. Finanziert hat das Ganze der Erblasser. Theoretisch hat der EL der Ehefrau damit "nur" Geld geschenkt. Jetzt kommt aber die Krux: Der Mann hatte damit einen erheblichen Vermögensabfluss und die Ehefrau einen Zuwachs, was allein schon problematisch ist. Jetzt kommt hier aber eben noch der Umstand dazu, dass der EL keinen dauerhaften Gegenwert erhalten hat, die Ehefrau aber schon, denn sie hat jetzt eine Immobilie, für die sie bislang keinen Pfennig gezahlt hat, und damit ergeben sich eben erstmal Pflichtteilsergänzungsansprüche. Ob da letztlich eine Summe X bei rauskommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Aber der Anspruch ist grundsätzlich erstmal da.

Deshalb kann auch die vorgeschlagene Argumentation nicht verfangen. Und ganz ehrlich, mein Chef würde sich veralbert vorkommen, wenn ein RA sowas schicken würde und dem Mandanten dann direkt raten, Klage einzureichen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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