aktuell habe ich folgende Situation:
Erblasser (verstorben 2024) wurde von aktueller Ehefrau (verh. seit 2016) und Tochter aus erster Ehe zu je 1/2 beerbt.
Der Verstorbene hat vor und während der Ehe Zins- und Tilgungen sowie Sondertilgungen für das im Alleineigentum der Ehefrau stehende Haus geleistet. Darlehensvertrag lief auf beide.
Zum Zeitpunkt seines Todes bestand das Darlehen noch.
Er hat - im Gegensatz zu seiner Ehefrau - sehr gut verdient. Die Frau hätte sich die (auch die Hälfte der) Finanzierung nie leisten können
Nunmehr macht die Tochter einen Auskunftsanspruch geltend und will in der zweiten Stufe ihren Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen.
Die Ehefrau hat (selbst) bereits Auskunft über den Nachlass zum Zeitpunkt des Todes erteilt - dabei ergab sich, dass der Nachlass knapp nicht überschuldet war.
Die Auskunft kenne ich noch nicht und konnte sie daher noch nicht prüfen.
Meine Idee:
vor der Ehe geleistete Zahlungen sind Schenkungen, die der 10-Jahres-Frist unterliegen.
in der Ehe geleistete Zahlungen sind - soweit sie als Ausgleich für das Mitbewohnen der Immobilie angesehen werden können - keine Schenkungen.
Auch würde ich argumentieren, dass der Verstorbene damit seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber seiner Ehefrau nachkam und ihre Altervorsorge gesichert hat....
Meine Frage: kann ich realistisch so argumentieren oder bin ich auf dem Holzweg?
Danke schon mal
Schachterlteufel


