Pflichtteilsergänzungsanspruch des Erben

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schachterlteufel
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#1

02.06.2026, 12:39

Hallo ans Forum,

aktuell habe ich folgende Situation:

Erblasser (verstorben 2024) wurde von aktueller Ehefrau (verh. seit 2016) und Tochter aus erster Ehe zu je 1/2 beerbt.

Der Verstorbene hat vor und während der Ehe Zins- und Tilgungen sowie Sondertilgungen für das im Alleineigentum der Ehefrau stehende Haus geleistet. Darlehensvertrag lief auf beide.

Zum Zeitpunkt seines Todes bestand das Darlehen noch.

Er hat - im Gegensatz zu seiner Ehefrau - sehr gut verdient. Die Frau hätte sich die (auch die Hälfte der) Finanzierung nie leisten können

Nunmehr macht die Tochter einen Auskunftsanspruch geltend und will in der zweiten Stufe ihren Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen.
Die Ehefrau hat (selbst) bereits Auskunft über den Nachlass zum Zeitpunkt des Todes erteilt - dabei ergab sich, dass der Nachlass knapp nicht überschuldet war.
Die Auskunft kenne ich noch nicht und konnte sie daher noch nicht prüfen.

Meine Idee:
vor der Ehe geleistete Zahlungen sind Schenkungen, die der 10-Jahres-Frist unterliegen.

in der Ehe geleistete Zahlungen sind - soweit sie als Ausgleich für das Mitbewohnen der Immobilie angesehen werden können - keine Schenkungen.

Auch würde ich argumentieren, dass der Verstorbene damit seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber seiner Ehefrau nachkam und ihre Altervorsorge gesichert hat....

Meine Frage: kann ich realistisch so argumentieren oder bin ich auf dem Holzweg?

Danke schon mal :thx

Schachterlteufel
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paralegal6
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#2

02.06.2026, 14:05

Puh, ich mache Familienrecht nur am Rande aber wenn er vor der Heirat dort mitgewohnt hat könnte das auch mietähnlich sein, kann dir aber keine Grundlage dafür sagen. Er hat das ja auch nicht geschenkt sondern einen Darlehensvertrag unterschrieben, also sich ggü der Bank verpflichtet. Aber wie gesagt nur intuitiv. Bei der Sondertilgung wäre ich mir unsicher, da das ja freiwillige Zahlungen sind
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schachterlteufel
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#3

02.06.2026, 14:08

@paralegal6 - Danke für deine Idee - die Zahlungen vor der Hochzeit hätte ich bisher als Schenkung angesehen und abgeschmolzen - so ist es noch besser ;-)

Meine Idee ist, dass die Zahlungen während der Ehe mietähnlich waren...
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