Hallo,
Erbrecht ist net so ganz meins, deswegen frage ich hier mal "blöd" nach.
Sachverhalt:
- Schuldner verstorben
- Standesamt teilt mit, dass es einen "gesetzlichen Erben" gibt, gleichlautend auch das NachlassG.
- Erbscheinsverfahren wurde bislang nicht durchgeführt, keine Ausschlagung, keine Erteilung eines Erbscheins
Gericht teilte mit, dass zunächst ein Erbscheinfeststellungsverfahren durchzuführen wäre, bevor über die vorliegenden Vollstreckungstitel eine RNF erteilt werden könne.
Nun meine "blöden" Fragen:
- Hat jemand ein Muster für mich bzgl. Feststellung Erbe?
- Wird zwingend eine Abschrift der Sterbeurkunde benötigt, wenn die Nachlasssache bei Gericht mit den Urkunden (Sterbeurkunde, u.a.), offenkundig ist? (Bestätigung d. d. NachlassG liegt uns vor).
Oder reicht folgender Antrag:
Wird beantragt festzustellen, dass Herr ..., der Erbe des Verstorbenen Herr ..., ist.
Besten Dank!
Antrag Feststellung Erbe
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Gruß
Oli
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