Erbscheinsantrag elektronisch abreichen

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
davia76Neu
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#21

12.02.2025, 11:16

Eine elektronisch beglaubigte Abschrift ist bei uns ebenfalls ausreichend.

Wir senden sogar die Anlagen (Personenstandsurkunden) in einer Datei (haben allerdings hierfür einen entsprechenden Beglaubigungsvermerk angefertigt, dass mehrere Personenstandsurkunden beglaubigt werden, mit dem Standardtext gab es Schwierigkeiten teilweise mit dem Nachlassgericht).
elena94
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#22

13.02.2025, 09:16

Ich mache es auch seit Beginn der Umstellung auf elektronische Einreichung so, dass ich elektr. begl. Abschriften direkt in XNP von der dort hochgeladenen und signierten "Original"-Urkunde erstelle und diese dann einreiche.
Personenstandsurkunden packe ich grundsätzlich auch alle in ein Dokument, lade dieses in XNP hoch und füge dort dann einen Beglaubigungsvermerk an, den ich in Plural umformuliere. Ausnahme bilden hierbei vielleicht Erbscheinsanträge mit sehr vielen zusätzliche Anlagen/Personenstandsurkunden, wenn ich hier große Erbengemeinschaften habe. Da teile ich dann evtl. die Urkunden auf auf 2, 3, 4 Dateien und sortiere nach Familienstamm o.ä.
So reiche ich dann alles über "Sonstiger Antrag ein".

Klappt so bislang problemlos bei allen Amtsgerichten (hauptsächlich sind wir da in NRW und Niedersachsen unterwegs). :mrgreen:

Zum Thema Abrechnung noch, was hier vor längerer Zeit ja auch diskutiert wurde: ich rechne grundsätzlich die KV-Nr. 22125 für die Einreichung ab.
Wurde hier bislang nicht beanstandet.
Liebe Grüße :wink1
Eli
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