Hallo zusammen - mir stellt sich folgendes Problem:
Eine Beteiligte hat bei uns vor mehreren Jahren den Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments beurkunden lassen (nur Widerruf, keine sonstigen Erklärungen).
Die Original-Urkunde ist in der Urkundensammlung bei uns.
Der Widerruf wurde seinerzeit beim Zentralen Testamentsregister gemeldet.
Jetzt ist die Beteiligte verstorben, wir bekamen die Nachricht vom ZTR und haben entsprechend eine beglaubigte Fotokopie der Urkunde an das Nachlassgericht gesandt.
Jetzt schreibt das Nachlassgericht, wir müssten ihnen diese Widerrufsurkunde zum Zwecke der Eröffnung im Original übersenden, da Verfügungen von Todes wegen widerrufen werden.
Ist das denn so richtig, also muss ich das machen? Und was bleibt dann in der Urkundensammlung?
Danke für Hilfestellungen
Ablieferung Testamentswiderruf nach Todesfall
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Hatten wir letztens auch: Original einreichen und in die Sammlung haben wir eine begl. Abschrift gelegt mit dem Anforderungsschreiben des AG und einer Kopie unseres Übersendungsschreibes. Wir haben das Gericht um Rücksendung des Originals nach Eröffnung gebeten, was aber noch nicht geschehen ist.