Hallo ihr Lieben,
ich soll eine Erbausschlagung vorbereiten. Der Bruder möchte das Erba nach seinem Vater ausschlagen (wegen Überschuldung) für sich, und seinen Bruder, für welchen er Betreuer ist.
Muss er dafür auch erst die eine Genehmigung des Betreuungsgerichts haben?
Erbausschlagung durch Betreuer
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Nein, er kann sie auch nachreichen. Wichtig ist vor allem, die Ausschlagungsfrist einzuhalten.davia76Neu hat geschrieben: ↑12.09.2024, 10:10Hallo ihr Lieben,
ich soll eine Erbausschlagung vorbereiten. Der Bruder möchte das Erba nach seinem Vater ausschlagen (wegen Überschuldung) für sich, und seinen Bruder, für welchen er Betreuer ist.
Muss er dafür auch erst die eine Genehmigung des Betreuungsgerichts haben?
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Seit der Reform des Betreuungsrechts ist es zur Hemmung der Frist nur noch erforderlich, den Antrag auf Genehmigung rechtzeitig zu stellen.
Ich empfehle aber dennoch, Genehmigung zu beantragen und Ausschlagung erklären innerhalb der Frist, sonst bekommt man vielleicht ein Problem mit einem Rechtspfleger, der das Gesetz nicht versteht.
Ich empfehle aber dennoch, Genehmigung zu beantragen und Ausschlagung erklären innerhalb der Frist, sonst bekommt man vielleicht ein Problem mit einem Rechtspfleger, der das Gesetz nicht versteht.