Hallo,
habe hier einen Widerruf vom Erbvertrag vorliegen. Die Eheleute leben getrennt. Die Ehefrau widerruft den Erbvertrag und lässt eine Ausfertigung des Widerrufs an den getrenntlebenden Ehemann zustellen (per Gerichtsvollzieher).
Meine Frage: Muss der Widerruf beim ZTR registriert werden? Wenn ja als was? Sonstige Urkunde??
Danke.
Widerruf vom Erbvertrag
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Wir haben hier eine Erbschaftssache zu bearbeiten. Die Erblasserin hat einen Erbvertrag geschlossen und später privatschriftlich neu testiert. Die entscheidende Frage ist, ob sie dies konnte. Insofern läuft es darauf hinaus, ob der Erbvertrag entweder aufgehoben oder widerrufen wurde.
In der Onlinehilfe des ZTRs taucht aber der Widerruf als zu registrierende Urkunde nicht auf, es sei denn man betrachtet den Widerruf als Rücktrittserklärung. Dass ein Widerruf beim ZTR zu registrieren ist, halte ich für notwendig, gegebenenfalls erst, wenn der anderen Vertragspartei der Widerruf zugestellt wurde.
Unser Vorgang ist aber aus der Zeit vor ZTR. Ich hoffe, dass, wenn ein Widerruf beurkundet worden sein sollte, dieser vom beurkundenden Notariat an die Geburtsstandesämter gemeldet wurde.
Uns liegt hier nur das Eröffnungsprotokoll vor. Ich gehe zunächst davon aus, dass seitens des Nachlassgerichts im Rahmen des Eröffnungsverfahrens keine Prüfung vorgenommen wird, ob etwas über einen Widerruf vom Erbvertrag bekannt ist, sondern dies erst im Erbscheinsverfahren geschieht.
Wie kann ich im Erbscheinsverfahren (bevor der Erbscheinsantrag beurkundet wird) feststellen, ob der Erbvertrag widerrufen wurde? Ich würde beim Nachlassgericht nachfragen oder beim Notariat, das den Erbvertrag protokolliert hat, weil bei diesem möglicherweise in der Urkundensammlung bei dem Erbvertrag ein Vermerk über den Widerruf angebracht ist.
Beim Schreiben dieses Betrages kommt mir in den Sinn, dass, wenn der Erbvertrag beim Notariat aufbewahrt wurde und erst aufgrund des Todesfalls abgeliefert wurde, sich der Vermerk über den Widerruf aus dem Eröffnungsprotokoll ablesen ließe. Was ist, wenn der Erbvertrag von Anfang an hinterlegt wurde?
In der Onlinehilfe des ZTRs taucht aber der Widerruf als zu registrierende Urkunde nicht auf, es sei denn man betrachtet den Widerruf als Rücktrittserklärung. Dass ein Widerruf beim ZTR zu registrieren ist, halte ich für notwendig, gegebenenfalls erst, wenn der anderen Vertragspartei der Widerruf zugestellt wurde.
Unser Vorgang ist aber aus der Zeit vor ZTR. Ich hoffe, dass, wenn ein Widerruf beurkundet worden sein sollte, dieser vom beurkundenden Notariat an die Geburtsstandesämter gemeldet wurde.
Uns liegt hier nur das Eröffnungsprotokoll vor. Ich gehe zunächst davon aus, dass seitens des Nachlassgerichts im Rahmen des Eröffnungsverfahrens keine Prüfung vorgenommen wird, ob etwas über einen Widerruf vom Erbvertrag bekannt ist, sondern dies erst im Erbscheinsverfahren geschieht.
Wie kann ich im Erbscheinsverfahren (bevor der Erbscheinsantrag beurkundet wird) feststellen, ob der Erbvertrag widerrufen wurde? Ich würde beim Nachlassgericht nachfragen oder beim Notariat, das den Erbvertrag protokolliert hat, weil bei diesem möglicherweise in der Urkundensammlung bei dem Erbvertrag ein Vermerk über den Widerruf angebracht ist.
Beim Schreiben dieses Betrages kommt mir in den Sinn, dass, wenn der Erbvertrag beim Notariat aufbewahrt wurde und erst aufgrund des Todesfalls abgeliefert wurde, sich der Vermerk über den Widerruf aus dem Eröffnungsprotokoll ablesen ließe. Was ist, wenn der Erbvertrag von Anfang an hinterlegt wurde?
alles im (Siegel-)Lack