Erbausschlagung

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Resa
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#1

25.06.2024, 14:11

Hallo,

bei mir ist der Auftrag für eine eilige Erbausschlagung auf den Tisch gelandet - ist einige Jährchen her seit der letzten.

Nach meinem Wissen wird einfach aus jedem Berufungsgrund ausgeschlagen und früher hat man das möglichst rasch per Einschreiben/Rückschein an das Nachlassgericht übermittelt.

Ich nehme an, das muss jetzt auch elektronisch übermittelt werden? Oder ist das unterschiedlich bei den Nachlassgerichten?

Gibt es sonst irgendetwas was man neuerdings beachten muss?

Danke im voraus.
Knuddel
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#2

25.06.2024, 16:09

Hallo,
die Erbausschlagungen müssen immer noch im Original an die Nachlassgerichte. Elektronisch geht das immer noch nicht.
Resa
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#3

25.06.2024, 16:26

Vielen Dank für die Info!
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