Hallo,
folgende Frage soll ich für eine Anwältin hier klären (wir sind keine Notare):
Mandantin aus Argentien ruft an, ihr verstorbener Mann hätte Häuser, Grundstücke in Deutschland. Um darüber Auskünfte erhalten zu können, benötigen wir einen Erbschein.
Nun hat sich ihre Schwiegermutter bereits eine 1. Ausfertigung des Erbescheins erteilen lassen. Dieser liegt uns in Kopie vor. Auch unsere Mandantin ist dort als Erbin eingetragen.
Nun die Frage: Wenn wir eine 2. Ausfertigung des Erbscheins beantragen wollen für unsere Mandantin, reicht da ein Ein- bzw. Zweizeiler, weil sie ja schon auf diesem Erbschein steht. Oder muss dieser neu beantragt werden?
Viele Grüße
Hühnerhaufen
2. Ausfertigung Erbschein
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Hallo Hühnerhaufen ,Hühnerhaufen hat geschrieben: ↑17.08.2023, 11:56Wenn wir eine 2. Ausfertigung des Erbscheins beantragen wollen für unsere Mandantin, reicht da ein Ein- bzw. Zweizeiler, weil sie ja schon auf diesem Erbschein steht.
ja, das reicht. Ein neuer Erbscheinsantrag ist nicht erforderlich.
Liebe Grüße
Husky98
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mein lieber Husky