Angabe der gesetzliche Erben im Erbscheinsverfahren aufgrund priv. Testament

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Nicessje
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#1

03.05.2023, 09:44

Der Erblasser hatte mit seiner Ehefrau ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich zunächst gegenseitig als Erben eingesetzt haben.

Zur Erteilung des beantragten Erbscheines verlangt das Nachlassgericht nunmehr die Angabe der gesetzlichen Erben des Erblassers, da diese sowohl von der letztwilligen Verfügung in Kenntnis zu setzen sind, als auch zum Erbscheinsantrag anzuhören sind.

Da der Erblasser keine Kinder hatte, wären hier die Eltern des Erblassers zu ermitteln, was sich als recht schwierig gestaltet, da bisher lediglich die jeweiligen Namen und die Geburtsorte (Neuss und Düsseldorf) bekannt sind, jedoch keine Geburtsdaten. Zwischen den Eltern und dem Erblasser bestand keinerlei Kontakt, da der Erblasser im Alter von 4 Jahren in ein Kinderheim untergebracht wurde und dort bis zu Beginn seiner Lehre blieb.

Sofern die Eltern des Erblassers vorverstorben sind, muss ich dann auch die Geschwister des Erblassers ermitteln?
Oder geht es hier eigentlich nur um "pflichtteilsberechtigten" Erben nach dem Erblasser ?

Ich bedanke mich bereits jetzt für eure Unterstützung!
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#2

06.05.2023, 23:38

Gesetzliche Erben sind diejenigen Personen, die durch das Testament konkret verdrängt worden sind, unabhängig vom Pflichtteilsrecht. Die Angabe solcher Personen ist keine Pflichtangabe des Antragstellers eines Erbscheins aufgrund Testaments, sonders unterliegt der Amtsermittlungspflicht des AG. Die Eröffnung der Verfügung ist ohnehin Sache des AG und kein Antragsgeschäft. Ich würde daher das mitteilen, was bekannt ist und im Übrigen auf das Fehlen weiterer Kenntnisse verweisen.
Nicessje
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#3

08.05.2023, 12:08

Vielen Dank für Ihre Antwort.
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