Erbscheinsantrag elektronisch abreichen
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Wir rechnen die 22114 ab.
- AnjaZ
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siehe Rundschreiben 15/21 der BNotK: "Erfolgt die Einreichung elektronisch, fällt hierdurch die Vollzugsgebühr für die Erstellung von XML-Strukturdaten gemäß KV-Nr. 22114 bzw. 22115 oder 22125 GNotKG an"
Gruß Anja
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Dankeschön. Ich bin unsicher, da Korintenberg (21. Aufl., KV 22114, II. Rn. 3, 4) ausführt, dass der Notar Informationen in einer zum automatisierten Auslesen geeigneten Datensatz an den Empfänger (das Nachlassgericht) weitergeben muss, damit die Gebühr entsteht. Die Erzeugung von XML-Strukturdaten beschränkt sich nicht auf ein einfaches Übertragung von Texten (oder Übermitteln von gescannten und beglaubigten Dokumenten), sondern setzt eine qualifizierte juristische Interpretationsarbeit voraus; nur diese "Justizentlastung" rechtfertigt lt. Korintenberg die zusätzliche Vollzugsgebühr. Bei Anträgen an Grundbuchamt und Handelsregister ist dies klar gegeben, beim Erbscheinsantrag, den wir hier unter "Sonstige Anträge" einreichen, entfällt das Ausfüllen des konkreten Anmeldefalles, es werden eigentlich nur Schriftstücke (Anschreiben, Urkunde, Personenstandsurkunden) zur Übernahme in die EDV der Justiz weitergegeben. Ihr dürft mir gerne zustimmen und genauso gern widersprechen, ich bin hier Einzelkämpferin und habe niemanden, mit dem ich so richtig diskutieren kann.
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Ich denke, das Problem löst sich von der technischen Seite her. Anerkannt ist ja, dass es auf den Umfang der XML-Daten nicht ankommt, sondern darauf, ob überhaupt ein solcher Datensatz erstellt wird. Ich vermute mal, dass die gängige Anwendersoftware immer bei elektronischer Einreichung von Dokumenten beim Registergericht, GBA oder Nachlassgericht eine XML-Datei erstellt, die mit übermittelt wird, dann würde auch immer automatisch die Gebühr entstehen, auch, wenn ggf. nur das Aktenzeichen des Gerichts, Betreff etc. als Pflichtfelder eingetragen werden. Wir haben hier die Einstellung im RA-Micro, dass die XML-Dateien nicht angezeigt werden, vielleicht kann jemand, der diese angezeigt bekommt, einmal nachsehen, ob immer ein XML-Datensatz erstellt wird.
Was das ZTR/ZVR betrifft werden ja nur Daten in ein Webinterface eigegeben, da gibt es wohl kein beim Notar lokal erstellte XML-Datei und damit auch keine Gebühr; da Korinteberg, Streifzug und Bormann davon ausgehen, dass es keine Gebühr gibt, würde ich ohnehin keine nehmen.
Was das ZTR/ZVR betrifft werden ja nur Daten in ein Webinterface eigegeben, da gibt es wohl kein beim Notar lokal erstellte XML-Datei und damit auch keine Gebühr; da Korinteberg, Streifzug und Bormann davon ausgehen, dass es keine Gebühr gibt, würde ich ohnehin keine nehmen.