Angaben im Erbschein nach Ausschlagung

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Resa
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#1

30.08.2022, 13:08

Hallo,

ich bin leider total verwirrt, vielleicht kann mir jemand helfen:

ein Erblasser (verwitwet, kinderlos, Eltern vorverstorben) hat 1 Vollgeschwister (volljährig) und 2 Halbgeschwister (volljährig)

Das Vollgeschwisterkind hat die Erbschaft ausgeschlagen (vermutlich keine eigenen Abkömmlinge).

Eines der Halbgeschwister hat die Erbschaft ebenfalls ausgeschlagen; hat einen erwachsenen Nachkömmling, der hat auch ausgeschlagen. Mehr Infos habe ich nicht.

Dann müsste man jetzt doch noch prüfen, ob der ausschlagende erwachsene Nachkömmling des eigentlichen Erben auch noch wiederum Abkömmlinge hat und wenn nicht, dann verteilen sich die Anteile von dem Halbgeschwisterkind (sowie dem Vollgeschwisterkind) auf den dritten verbleibenden, d. h. der erbt dann alles oder? Und wenn aber der erwachsene ausschlagende Nachkömmling verheiratet sein sollte, wie weist man nach, dass es keine Schwangerschaft gibt. Bin total durcheinander.

Und wie sieht dann der Erbscheins-Antrag konkret aus, muss man das alles im Einzelnen aufführen mit Daten, wer wann wie wo ausgeschlagen hat?

Vielen Dank für etwaige Rückmeldungen.
Feldhamster
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#2

30.08.2022, 23:10

Ja, fällt einer von mehreren Miterben z. B. durch Ausschlagung weg, so wächst sein Erbteil den übrigen Erben nach dem Verhältnis ihrer Erbteile an. Du bzw der Mandant muss die Angaben machen und an Eides statt versichern, die er machen kann. Das Gericht prüft sowieso von sich aus nach. Erbauschlagungen werden zB alle zu demselben Az eingereicht, d. h. sie liegen dem Gericht vor. Dass euer Mandant den Inhalt nicht kennt, ist klar. Datenschutz lässt grüßen.
Resa
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#3

01.09.2022, 10:23

Guten morgen, vielen Dank für die Rückmeldung
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