Hallo.
Hat jemand Erfahrung mit der Formulierung eines Getrenntlebentestamentes?
Wir sind beauftragt ein solches zu entwerfen. Ist das erste Mal und Chefe meint, ich solle mal das "Gerüst" zusammenstellen.
Hat da jemand Infos worauf genau zu achten ist bzw. Vorschläge zur Formulierung bzw. wo ich ein "Gerüst" evtl. finde. Ich komme bei google nicht weiter.
DANKE
Getrenntlebentestament
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Bei den Formulierungen besteht zunächst einmal kein Unterschied zum "normalen" gemeinschaftlichen Testament, da es sich rechtlich um ein solches handelt.
Ich gehe allerdings davon aus, dass das Testament - abweichend vom Regelfall (§§ 2077 Abs. 1, 2268 Abs. 1 BGB) - auch über den Zeitpunkt der eventuellen rechtskräftigen Scheidung hinaus gelten soll, sodass dies ausdrücklich kenntlich gemacht werden muss (siehe §§ 2077 Abs. 3, 2268 Abs. 2 BGB).
Ich gehe allerdings davon aus, dass das Testament - abweichend vom Regelfall (§§ 2077 Abs. 1, 2268 Abs. 1 BGB) - auch über den Zeitpunkt der eventuellen rechtskräftigen Scheidung hinaus gelten soll, sodass dies ausdrücklich kenntlich gemacht werden muss (siehe §§ 2077 Abs. 3, 2268 Abs. 2 BGB).
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....."Ich gehe allerdings davon aus, dass das Testament - abweichend vom Regelfall (§§ 2077 Abs. 1, 2268 Abs. 1 BGB) - auch über den Zeitpunkt der eventuellen rechtskräftigen Scheidung hinaus gelten soll, sodass dies ausdrücklich kenntlich gemacht werden muss (siehe §§ 2077 Abs. 3, 2268 Abs. 2 BGB)."....
Ja genau, das ist hier der Fall.
Kann man auch verfügen (wenn der Ehemann stirbt, erben ja die Kinder), wenn die Kinder auch versterben und keine Nachkömmlinge und dergleichen haben, dass dann die Exfrau nicht Erben der Kinder wird, sondern eine andere Person? Also das Die Exfrau "aus der Erbfolge rausfliegt"?
(ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt).
LG
Ja genau, das ist hier der Fall.
Kann man auch verfügen (wenn der Ehemann stirbt, erben ja die Kinder), wenn die Kinder auch versterben und keine Nachkömmlinge und dergleichen haben, dass dann die Exfrau nicht Erben der Kinder wird, sondern eine andere Person? Also das Die Exfrau "aus der Erbfolge rausfliegt"?
(ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt).
LG
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Was man im Detail verfügen darf oder kann, fällt mE schon in den Bereich der Rechtsberatung und kann hier nicht beantwortet werden.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
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Grundsätzlich besteht Testierfreiheit. Es muss "nur" das, was die Beteiligten wollen, in eine rechtlich einwandfreie Form gegossen werden.
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Hallo Refa-99... Danke für den Hinweis.
Hallo Husky98... Danke für die Mitteilungen.
Ich denke ich komme erstmal weiter. Mal sehen was unterm Strich nachher rauskommt und was Chefe und unser Auftraggeber zu dem Entwurf sagt.
Danke für Eure Hilfe.
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Ich denke ich komme erstmal weiter. Mal sehen was unterm Strich nachher rauskommt und was Chefe und unser Auftraggeber zu dem Entwurf sagt.
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