Hallo!
Wir machen nur alle sieben Pfingsten mal eine erbrechtliche Sache im Notariat. Und wahrscheinlich ist das eine voll "doofe" Frage, aber ich finde leider keine Antwort in unserer Literatur etc.
Jetzt habe ich einen Erbvertrag beim ZTR regristiert und in die Verwahrung beim zuständigen Gericht gegeben. Bekommt man dafür keinen HInteregungsschein vom zuständigen Gericht mehr?
Vielen Dank für Eure Mühen!!