Wir haben ein gemeinschaftliches Testament beurkundet, das beim Gericht hinterlegt ist. Der Ehemann hat dieses Testament kürzlich durch notarielle Urkunde widerrufen. Der Widerruf ist ordnungsgemäß zugestellt worden. Nachdem wir eine Sterbefallanzeige der Ehefrau erhalten haben, haben wir eine Ausfertigung des Widerrufs nebst beglaubigter Ablichtung der Zustellungsurkunde des Gerichtsvollziehers dem zuständigen Nachlassgericht eingereicht.
Meine Frage nun: Werden das widerrufenes Testament und der Widerruf nun von Amts wegen eröffnet oder unterbleibt die Eröffnung aufgrund des Widerrufs?
Testamentseröffnung
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 255
- Registriert: 12.10.2013, 12:58
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 255
- Registriert: 12.10.2013, 12:58
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Danke und ein schönes Wochenende