Testamentseröffnung

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
Antworten
Notariatsoldie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 255
Registriert: 12.10.2013, 12:58
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

29.09.2016, 22:03

Wir haben ein gemeinschaftliches Testament beurkundet, das beim Gericht hinterlegt ist. Der Ehemann hat dieses Testament kürzlich durch notarielle Urkunde widerrufen. Der Widerruf ist ordnungsgemäß zugestellt worden. Nachdem wir eine Sterbefallanzeige der Ehefrau erhalten haben, haben wir eine Ausfertigung des Widerrufs nebst beglaubigter Ablichtung der Zustellungsurkunde des Gerichtsvollziehers dem zuständigen Nachlassgericht eingereicht.

Meine Frage nun: Werden das widerrufenes Testament und der Widerruf nun von Amts wegen eröffnet oder unterbleibt die Eröffnung aufgrund des Widerrufs?
larifari
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 562
Registriert: 17.12.2014, 10:52
Beruf: Notarfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

30.09.2016, 06:32

Solange ein Testament noch bei Gericht hinterlegt ist, wird es auch eröffnet, sobald das Gericht vom Tod eines der Erblasser erfährt (vgl. § 348 FamFG).
Notariatsoldie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 255
Registriert: 12.10.2013, 12:58
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

30.09.2016, 17:16

Danke und ein schönes Wochenende
Antworten