Erbauseinandersetzung - Erbschein erforderlich?

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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noto-fee
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#1

07.03.2016, 16:58

Hallo zusammen,

habe ich folgenden Sachverhalt:

X ist gestorben. X war nicht verheiratet und hatte keine Kinder. Der Vater von X ist auch bereits verstorben. Es sind nur noch die fünf Geschwister sowie die Mutter vorhanden. Ein Testament hat X auch nicht hinterlassen, sodass gesetzliche Erbfolge eingetreten ist.

Jetzt möchte sich die Erbengemeinschaft (Mutter und die fünf Geschwister) auseinandersetzen. Zum Nachlass gehört ein Grundstück.

Ich muss doch jetzt zuerst einen Erbschein beantragen, um festzustellen, wer tatsächlich Erbe geworden ist und danach kann ich die Erbauseinandersetzung machen. Oder sehe ich das falsch?

Des Weiteren liegen bei der Mutter die Voraussetzungen für eine Betreuung vor. Diese ist dement. Bislang kümmert sich die Tochter um alle Angelegenheiten der Mutter. Kann die Tochter jetzt zur Betreuerin bestellt werden und für die Mutter im Erbauseinandersetzungsvertrag auftreten? Ich bin der Meinung, dass das nicht geht und ich einen Dritten als Betreuer bestellen müsste, da die Tochter selbst ja auch unmittelbar am Erbauseinandersetzungsvertrag beteiligt ist.

Liebe Grüße,
noto-fee
sippi72

#2

02.08.2016, 11:53

hallo, zwar schon etwas älter dein Beitrag, aber ich würde Dir zustimmen.
Hoffe, die Sache hat sich positiv entwickelt!
VG Steffi
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