Erbteilsübertragungsvereinbarung

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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#1

30.03.2016, 13:55

Hallo zusammen,
habe mal eine Frage im Grenzbereich zwischen dem Erbrecht und dem Grundbuchrecht. Der Ehemann der Mandantin ist verstorben. Dieser ist im Grundbuch eingetragen als Miteigentümer eines Grundstückes. Der Ehemann hatte einen Bruder, der infolgedessen Miterbe ist. Damit ist das Grundbuch unrichtig.

Mandantin und Schwager sind sich einig, dass der Miterbenanteil auf die Mandantin übertragen werden soll. Es wurde eine Erbteilsübertragungsvereinbarung geschlossen und ein Schenkungsvertrag. Nach erforderlicher notarieller Beurkundung sollte ein Erbschein beantragt werden, der die Mandantin als Alleinerbin ausweist.

Danach sollte ein Antrag auf Grundbuchberichtigung gestellt werden.

Ist das die richtige Reihenfolge ? Oder muss zunächst ein Erbschein beantragt werden, der den Schwager als Miterben ausweist, danach die Vereinbarungen treffen und dann erst die Grundbuchberichtigung beantragen ? Danach wäre dann der Erbschein unrichtig.

Viele Grüße
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AnjaZ
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#2

30.03.2016, 19:56

Warum ist der Schwager Miterbe geworden? Gibt es ein handschriftliches Testament?

Zunächst würde ich einen Erbschein beantragen (sofern kein notarielles Testament vorliegt), der die Erben ausweist. Gleichzeitig könnte ein Erbauseinandersetzungsvertrag mit der Erbengemeinschaft geschlossen werden, in dem auch der GB-Berichtigungsantrag enthalten ist. Wenn sodann der Erbschein und die sonst erforderlichen Unterlagen zum Erbauseinandersetzungsvertrag vorliegen, kann GB-Berichtigung beantragt werden.
Gruß Anja
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#3

01.04.2016, 07:25

Der Schwager dürfte aufgrund gesetzlicher Erbfolge Miterbe geworden sein (§§ 1931, 1925 BGB).
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AnjaZ
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#4

01.04.2016, 09:39

stimmt natürlich larfari :patsch
Gruß Anja
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